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Krieg in der Ukraine

DAkkS weist auf Einhaltung der Wirtschaftssanktionen hin

Sanktionen haben Auswirkungen auf die Arbeit der DAkkS und der akkreditierter Stellen
Pressemitteilung,

Als Mitglied der Europäischen Union hat Deutschland mit scharfen Wirtschaftssanktionen auf den Angriff Russlands auf die Ukraine reagiert. Die Sanktionen können auch Auswirkungen auf die Akkreditierung und die Arbeit akkreditierter Stellen haben. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) prüft die verhängten Sanktionen und die Auswirkungen auf ihre eigene Tätigkeit umfassend. Im Übrigen möchte die DAkkS die akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen (KBS) auf ihre Verantwortung zur Prüfung der geltenden Sanktionen hinweisen.

Auswirkungen auf die Tätigkeit der DAkkS

Die DAkkS suspendiert auf Basis ihrer individuellen vertraglichen Regelungen alle ihre Tätigkeiten in Russland. Sie erteilt dort weder Akkreditierungen, noch begutachtet sie dort Stellen, die etwa als sogenannte „critical locations“ von akkreditierten Stellen fungieren. Dies betrifft auch die Unteraufträge. Die DAkkS führt auch keine sonstigen Arten von Audits durch. Als Folge hiervon kann die DAkkS in Russland gelegene Standorte oder Büros akkreditierter Stellen nicht mehr auf Akkreditierungsurkunden aufnehmen. Da die DAkkS in Russland auch keine Tätigkeiten außerhalb Russlands ansässiger Stellen begutachtet und dort keine Witness-Audits durchführt, können auch diese Tätigkeiten nicht im Rahmen einer DAkkS-Akkreditierung erfolgen.

Auswirkungen auf die Arbeit akkreditierter Stellen

Akkreditierte Stellen sind grundsätzlich selbst in der Verantwortung, ihr Geschäft, ihre Zertifikate und ihre vertraglichen Regeln in Einklang mit den Auswirkungen der Sanktionen zu bringen. Die DAkkS erwartet von den Stellen, dass sie in voller Übereinstimmung mit den geltenden Sanktionen arbeiten und sie keine von der DAkkS akkreditierten Konformitätsbewertungstätigkeiten für Personen oder Einrichtungen erbringen, die von einschlägigen Sanktionen betroffen sind. Zudem müssen die akkreditierten Stellen die Erfüllung entsprechender Überwachungspflichten sicherstellen.

Akkreditierte Stellen wird empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Sanktions- und Embargovorschriften zu informieren und deren Einhaltung zu gewährleisten, um Dienstleistungen auf Basis geltenden Rechts anbieten zu können. Entsprechende Informationen sowie eine Kontaktstelle stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet auf seiner Interseite entsprechende Informationen an.

Link zur Seite des BAFA

Link zur Seite des BMWK

Für Konformitätsbewertungsstellen können neben deutschen und europäischen Sanktionslisten auch die Bestimmungen anderer Länder zur Anwendung kommen, so zum Beispiel die US-Sanktionslisten bei der Verwendung des IAF-Logos auf Zertifikaten.

 

Als nationale Akkreditierungsstelle Deutschlands und Mitglied der internationalen Organisationen EA, ILAC und IAF steht die DAkkS für demokratische Zusammenarbeit, respektvolle Partnerschaften und das Ziel, gegenseitige Anerkennung über Grenzen hinweg aufzubauen.

Die DAkkS ist tief betroffen über den Krieg in der Ukraine und bekundet den Menschen in der Ukraine und den Kolleginnen und Kollegen von der Nationalen Akkreditierungsagentur NAAU ihre Solidarität.

Die DAkkS unterstützt nachdrücklich alle Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt schnellstmöglich zu beenden und die Einhaltung des Völkerrechts wiederherzustellen.

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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