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Eckpunkte der Zusammenarbeit

DAkkS und ZLS definieren Zusammenarbeit bei Akkreditierungsverfahren

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Pressemitteilung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) haben sich über die Details ihrer Zusammenarbeit verständigt. Anfang Juni 2011 unterzeichneten Norbert Barz und Dr. Thomas Facklam, Geschäftsführer der DAkkS, und Johann Huber, Leiter der ZLS, eine Verwaltungsvereinbarung der beiden Organisationen. Die Vertragspartner haben damit die Basis für ein gemeinschaftliches und effektives Vorgehen bei Akkreditierungsverfahren geschaffen.

Mit einer Akkreditierung bestätigt die DAkkS, dass Laboratorien, Zertifizierungsstellen und Inspektionsstellen („Konformitätsbewertungsstellen“) bestimmte Bewertungsleistungen von Produkten und Dienstleistungen kompetent und unter Beachtung normativer und gesetzlicher Anforderungen durchführen. Neben dem Kompetenznachweis durch eine Akkreditierung müssen Konformitätsbewertungsstellen in besonders sensiblen Bereichen – wie etwa in der Sicherheitstechnik – zudem „zugelassen“ werden. Bevor sie ihre Tätigkeit ausüben dürfen, benötigen beispielsweise Überwachungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen prüfen und zertifizieren, eine Befugnis von der ZLS als der zuständigen Behörde im Bereich Sicherheitstechnik.

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der DAkkS und der ZLS klärt vor allem die Vorgehensweise bei der Beauftragung von Begutachtern der ZLS. Die Kooperation sieht vor, dass die DAkkS für Verfahren, die in die Zuständigkeit der ZLS fallen, Begutachter beauftragt, die wiederum zuvor von der ZLS vorgeschlagen wurden. Nach außen hin treten diese Begutachter dann als Begutachter der DAkkS auf. Ihre Ergebnisse nutzen sie dann für die Akkreditierung, welche die Grundlage einer späteren Befugniserteilung ist. Der Ausspruch der Akkreditierung folgt dann aber allein durch die DAkkS, während die ZLS im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Befugniserteilung – sofern und soweit beantragt – übernimmt.

Die Zusammenarbeit der DAkkS und der ZLS leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Qualitätssicherung, das Verbrauchervertrauen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

DAkkS-Pressestelle

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