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Eckpunkte der Zusammenarbeit

DAkkS und ZLG unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Pressemitteilung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) und die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) haben nach intensiven Verhandlungen Anfang Juli 2011 eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung definiert die Eckpunkte der Zusammenarbeit der beiden Organisationen und klärt das gemeinsame Vorgehen bei Akkreditierungsverfahren, insbesondere die Vorgehensweise bei der Beauftragung von Begutachtern der ZLG.

Mit einer Akkreditierung bestätigt die DAkkS, dass etwa Labore oder Zertifizierungsstellen bestimmte Konformitätsbewertungen fachkundig und nach geltenden Anforderungen umsetzen. Die Tätigkeit der ZLG sieht vor, den in Deutschland erreichten Stand an Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten auf der Grundlage der entsprechenden europäischen Richtlinien sowie des Medizinproduktegesetzes sicher zu stellen. Die ZLG vollzieht im Bereich der Medizinprodukte die Aufgaben der Länder im Bereich der Anerkennung und Benennung von Konformitätsbewertungsstellen.

DAkkS-Pressestelle

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