DAkkS und UKAS veröffentlichen gemeinsames Technical Bulletin zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der United Kingdom Accreditation Service (UKAS) haben gemeinsam ein Technical Bulletin zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der akkreditierten Konformitätsbewertung veröffentlicht. Es liefert eine informative Hilfestellung zu den bestehenden Informationspflichten bei der KI-Einführung und gibt akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen (KBS) Empfehlungen zu zentralen Aspekten im Umgang mit KI-Systemen.
Bestehende Akkreditierungsanforderungen bleiben maßgeblich
Das Technical Bulletin führt keine neuen Akkreditierungsanforderungen ein. Vielmehr unterstützt es die KBS dabei, bestehende, technologieneutral formulierte Normanforderungen im Kontext von KI-Systemen zu identifizieren und zu kontextualisieren. Maßgeblich bleiben die geltenden Akkreditierungsnormen.
Informationspflicht bei der Einführung von KI
Die Einführung von KI in Konformitätsbewertungsverfahren stellt eine wesentliche Änderung dar. Daher ist sie der jeweiligen nationalen Akkreditierungsstelle frühzeitig mitzuteilen. So können potenzielle Auswirkungen auf den Akkreditierungsprozess berücksichtigt werden.
Drei zentrale Aspekte für den verantwortungsvollen KI-Einsatz
Das Bulletin empfiehlt im Kontext des KI-Einsatzes drei Dimensionen zu berücksichtigen, um einen normkonformen Umgang mit KI-Systemen in der Konformitätsbewertung sicherzustellen.
- Art des KI-Systems (Anwendungsbereiche, Trainingsdaten/Wissen, Implementierungsansatz),
- Einsatz des KI-Systems (administrative Aufgabe oder Einbindung in den Kernprozess der Konformitätsbewertung),
- Grad der Stützung auf das KI-System (administrativ, beratend/entscheidungsunterstützend, Delegierung).
Wichtig: Endgültige Entscheidungen über die Konformität dürfen im bestehenden Akkreditierungsrahmen nicht an KI-Systeme delegiert werden.
KI im Einklang mit den Grundprinzipien der Akkreditierung
Mit dem Joint Technical Bulletin setzen DAkkS und UKAS ein gemeinsames Zeichen für einen verantwortungsvollen und normkonformen Umgang mit KI in der Konformitätsbewertung. Die Veröffentlichung zeigt, wie sich Innovation und Digitalisierung mit den bewährten Grundprinzipien der Akkreditierung – Unabhängigkeit, Kompetenz und Verlässlichkeit – in Einklang bringen lassen. So werden Transparenz und Vertrauen in die Qualitätsinfrastruktur auch im Kontext des zunehmenden Einsatzes von KI gestärkt.
