DAkkS stellt Kategoriebezeichnungen zur Darstellung flexibler Geltungsbereiche um
Bei der Anpassung ihres Regelwerks führt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) neue Kategorien für die Darstellung flexibler Geltungsbereiche auf den Urkundenanlagen ein und ändert damit ihre bisherige Praxis. Die bislang bei der Akkreditierung von Prüflaboratorien verwendeten Kategorien III, I und II werden künftig durch die Kategorien A, B und C ersetzt. Die neuen Kategoriebezeichnungen stellen deutlicher als bisher dar, dass die Kategorien aufeinander aufbauen und sollen Fehldeutungen vermeiden.
Die Einführung der neuen Kategoriebezeichnungen betrifft nicht nur den Bereich Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025, sondern ist Bestandteil eines harmonisierten Systems, mit dem die Möglichkeit zur Einführung einer Flexibilisierung der Geltungsbereiche in den übrigen Akkreditierungsnormen etabliert wird. Das neue System sieht auch zukünftige Anpassungen bezüglich der Darstellung flexibler Geltungsbereiche vor, um auf aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes und der akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen eingehen zu können.
Einführungstermine und Umstellungsphase
Für den Bereich Prüflaboratorien startet die Einführung der neuen Kategorien für die flexiblen Geltungsbereiche ab dem 12. August 2024.
Bei Anträgen auf Erstakkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und Erweiterungsanträgen, die erstmalig eine Flexibilisierung umfassen, gelten ab dem Einführungszeitpunkt ausschließlich die Kategorien A, B und C.
Bei bestehenden Akkreditierungen von Prüflaboratorien mit flexiblem Geltungsbereich erfolgt die Umstellung in den Urkundenanlagen der DAkkS von den Kategorien III, I und II zu den gleichbedeutenden Kategorien A, B und C schrittweise zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies geschieht beispielsweise, wenn im Kontext von Überwachungsbegutachtungen oder bei Anträgen zur Änderung der Akkreditierung die bereits vorliegenden flexiblen Geltungsbereiche bearbeitet werden.
In der Umstellungsphase bleiben daher die bisherigen und die neu eingeführten Kategorien vorerst gleichwertig nebeneinander bestehen. Beide Kategoriebezeichnungen behalten ihre Gültigkeit für den flexiblen Geltungsbereich einer Akkreditierung bei.
Welchen Zweck hat die Flexibilisierung des Geltungsbereichs?
Die Flexibilisierung des Geltungsbereichs einer Akkreditierung ermöglicht es akkreditierten Laboratorien, innerhalb definierter Grenzen neue oder modifizierte Prüfverfahren in ihren Akkreditierungsbereich aufzunehmen, ohne jedes Mal vorab eine erneute Begutachtung durch die Akkreditierungsstelle zur Änderung oder Erweiterung des Geltungsbereichs zu durchlaufen. Nur in Bereichen, in denen die erforderlichen personellen Kompetenzen, Räumlichkeiten und Einrichtungen vorhanden sind, ist die Flexibilisierung möglich.
Der flexible Geltungsbereich wird in den Akkreditierungsinformationen der Urkundenanlage ausgewiesen. Diese Flexibilisierung wird bereits von einem Großteil der akkreditierten Laboratorien genutzt und kann bei der DAkkS beantragt werden, sofern dem keine sektoralen Anforderungen entgegenstehen.
Neue Kategoriebezeichnungen bereits im Regelwerk festgelegt
Erstmals über die neuen Kategoriebezeichnungen informiert hat die DAkkS im Zuge der Veröffentlichung der Regel R-17025-PL zur Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 im Februar 2023. Die Vorstellung der Regeln beinhaltete die Ankündigung, dass die Umstellung von den bisherigen Bezeichnungen (III, I, II) auf die neuen Kategorien (A, B, C) zu einem späteren Zeitpunkt und schrittweise erfolgen wird.