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DAkkS-Regelwerk

DAkkS startet Konsultations­verfahren für Regelentwürfe

Regelentwurf R-17011 konkretisiert die Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17011
Pressemitteilung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) startet im Zusammenhang mit ihrem neuen Regelkonzept das erste Konsultationsverfahren. Interessierte Kreise erhalten durch öffentliche Konsultationen die Gelegenheit, Entwürfe neuer oder revidierter DAkkS-Regeln zu kommentieren. Der erste nach diesem Verfahren veröffentlichte Entwurf ist die neue „Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitäts­bewertungsstellen“ (R-17011).

Auf die Einrichtung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), die DAkkS und der Akkreditierungsbeirat (AKB) im Zuge der Neukonzeption des DAkkS-Regelwerks verständigt. Auch andere Behörden nutzen öffentliche Konsultationen, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen einzuholen.

 

Kenntnis der Norm ist Voraussetzung

Die neue Regel R-17011 konkretisiert an den erforderlichen Stellen die Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17011 (kurz: 17011), die – neben den gesetzlichen Vorgaben – die Basis für die Akkreditierungstätigkeit der DAkkS bildet.

Für die Teilnahme am Konsultationsverfahren ist es notwendig, die dem Regelentwurf zugrundeliegende Norm zu kennen, denn der Regeltext konkretisiert die Norm lediglich. Die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auch auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen.

Aus urheberrechtlichen Gründen kann die DAkkS im Konsultationsverfahren die Norm nicht zur Verfügung stellen. Diese kann bei Bedarf beim Beuth-Verlag erworben werden.

 

DAkkS-Regelwerk: weitere Schritte

Die Regel R-17011 steht künftig an der „Spitze des Regelwerks“. Die DAkkS wird auf dieser Grundlage die weiteren Regeln zu den sogenannten Level-3-Normen der verschiedenen Konformitätsbewertungstätigkeiten (z.B. ISO/IEC 17025, ISO/IEC 17020, ISO/IEC 17065) erstellen. Für jede dieser Regeln wird das Konsultationsverfahren die Möglichkeit einer Stellungnahme bieten. Auf diesen horizontalen Regeln aufbauend erarbeitet die DAkkS zusammen mit ihren Sektorkomitees nach Bedarf weitere sektorale Regeln – beispielsweise für die Akkreditierung von Prüflaboratorien im Bereich „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“. Auch diese Regelentwürfe werden das Konsultationsverfahren durchlaufen.

 

„Altregeln“ werden sukzessive zurückgezogen

Die aktuell noch auf der Webseite der DAkkS veröffentlichten horizontalen und sektoralen „Altregeln“ (Kennung 71 SD …) sind mit dem neuen Regelkonzept nicht kompatibel. Die DAkkS wird diese Regeln in Abstimmung mit dem AKB sukzessive zurückziehen oder durch entsprechende Regeln nach neuem Konzept ersetzen. Die vollständige Umstellung des Regelwerks ist von zahlreichen Faktoren abhängig und daher noch nicht terminiert. Im Übergangszeitraum wendet die DAkkS Alt- und Neuregeln parallel an. Sollte es bei der Anwendung von Alt- und Neuregeln zu widersprüchlichen Vorgaben kommen, nimmt die DAkkS eine entsprechende Klarstellung vor.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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