DAkkS startet Akkreditierung für den Cyber Resilience Act
Bereits vor Veröffentlichung des Umsetzungsgesetzes ermöglicht die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Konformitätsbewertungsstellen (KBS) die Antragstellung für eine Akkreditierung nach dem Cyber Resilience Act (CRA). Die Akkreditierung ist notwendige Voraussetzung der Notifizierung für diesen Rechtsakt und erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die DAkkS erneuert dazu ihre Zusammenarbeit mit dem BSI.
Frühzeitige Antragstellung möglich
KBS können bereits vor der Veröffentlichung eines Deutschen Umsetzungsgesetzes einen Antrag für die DIN EN ISO/IEC 17065 (Modul B) oder die DIN EN ISO/IEC 17021-1 (Modul H) bei der DAkkS stellen.
In Modul B wird die KBS als Zertifizierungsstelle für die EU-Baumusterprüfung tätig. Der Fokus liegt hierbei auf der Bewertung und Zertifizierung des Produkts anhand technischer Unterlagen und Baumusterprüfungen.
In Modul H wird die KBS als Zertifizierungsstelle für Managementsysteme (Qualitätssicherung, Entwicklung und Fertigung) tätig. Für Modul H stellt das BSI ein behördliches Programm zur Verfügung, das keiner weiteren Programmprüfung bedarf.
Vor dem Antrag auf Akkreditierung ist dazu unbedingt ein Informationsgespräch mit dem BSI wahrzunehmen. In diesem Informationsgespräch wird der Geltungsbereich der Akkreditierung abgestimmt.
Enge Zusammenarbeit zwischen DAkkS und BSI
Die Akkreditierung erfolgt auf Grundlage einer aktualisierten Verwaltungsvereinbarung zwischen der DAkkS und dem BSI. Dabei greifen beide Institutionen auf das bestehende Kooperationsmodell aus dem Cybersecurity Act zurück.
Hintergrund zum Cyber Resilience Act
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist die erste europäische Verordnung, die ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte festlegt, die auf dem EU-Markt erhältlich sind. Ziel ist es, die Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen besser vor Cyberrisiken zu schützen. Für bestimmte Produktkategorien ist eine Konformitätsbewertung durch notifizierte Stellen vorgesehen. Die Akkreditierung durch die DAkkS bildet hierfür eine wesentliche Voraussetzung. Die neuen Vorschriften gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und werden schrittweise umgesetzt.