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Symbolverwendung

DAkkS regelt Verwendung des EMAS-Logos auf Ergebnisberichten

Eco-Management and Audit Scheme
Pressemitteilung,

Nach Festlegung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) darf das Logo des Eco-Management and Audit Scheme, kurz EMAS, nicht gemeinsam mit dem Akkreditierungssymbol auf Ergebnisberichten akkreditierter Konformitätsbewertungsstellen (KBS) aufgebracht werden. Grundlage des Beschlusses ist die DIN EN ISO/IEC 17021-1.

Zum Hintergrund: Das EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, mit dem Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche unterstützt werden, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Die rechtliche Grundlage ist die sogenannte EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und in Deutschland das Umweltauditgesetz, welches zur Umsetzung der EMAS-Verordnung verabschiedet wurde und die Details des EMAS-Anerkennungsverfahrens regelt.

Erfolgreich nach EMAS validierte und registrierte Unternehmen und Organisationen dürfen das EMAS-Logo mit einer entsprechenden Registriernummer gemäß den Nutzungsregeln der EMAS-Verordnung verwenden.

Ergebnisberichte sind Produkte der KBS

Die EMAS-Verordnung untersagt die Verwendung des EMAS-Logos auf Produkten der validierten und registrierten Organisation, da die Umweltleistung der Organisation und nicht das konkrete Produkt der Organisation Gegenstand der Bewertung im EMAS-System ist. Da Ergebnisberichte das Produkt von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) sind, gilt dieses Verwendungsverbot folgerichtig für Ergebnisberichte.

Die DAkkS hat bezüglich der EMAS-Anerkennung keinerlei Funktion in Deutschland, entsprechend ist das EMAS-Programm auch nicht Gegenstand der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Managementsysteme.

Die für diese Zertifizierungsstellen anzuwendende Norm DIN EN ISO/IEC 17021-1 gestattet es jedoch nicht, dass Zertifizierungszeichen auf Ergebnisberichten von KBS aufgebracht werden. Beispielsweise darf ein Laboratorium, welches ein Umweltmanagementsystem nach ISO/IEC 14001 eingeführt hat und dafür zertifiziert ist, auf seinen Prüfberichten nicht das Zertifizierungszeichen neben dem Akkreditierungssymbol aufbringen. Das EMAS-Logo beinhaltet eine vergleichbare Aussage. Um die Gleichbehandlung mit Zertifizierungszeichen akkreditierter Zertifizierungsstellen für Managementsysteme sicherzustellen gilt das Verbot für das EMAS-Logo also in gleicher Art und Weise.

Nicht gemeinsam mit dem Akkreditierungssymbol

Für akkreditierte Stellen, die gleichzeitig anerkannte und registrierte EMAS-Organisationen sind, hat die DAkkS bezüglich der Verwendung des EMAS-Logos daher festgelegt, dass das EMAS-Logo nicht gemeinsam mit dem Akkreditierungssymbol auf Ergebnisberichten akkreditierter KBS aufgebracht werden darf. Dieses Nutzungsverbot gilt ebenso, wenn der Ergebnisbericht kein Akkreditierungssymbol, sondern stattdessen einen Textverweis auf die bestehende Akkreditierung enthält.

Akkreditierte Stellen, die bislang auf ihren Ergebnisberichten das EMAS-Logo mit aufgedruckt haben, werden aufgefordert, ihre Druckvorlagen anzupassen, so dass eine Verwendung des EMAS-Logos zusammen mit dem Akkreditierungssymbol zukünftig ausgeschlossen ist.

Dr. Andreas Hönnerscheid

Leiter Stabsbereich Qualitätsmanagement




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