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Corona-Pandemie

DAkkS hält an Vor-Ort-Begutachtungen fest

Wahrung des gesetzlichen Auftrags und des Infektionsschutzes stehen im Mittelpunkt
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Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hält auch in der aktuellen pandemischen Lage an Vor-Ort-Begutachtungen fest, sofern alle gebotenen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden können und die Rahmenbedingungen dies zulassen. Um ihrem hoheitlichen Auftrag auch in der Pandemie vollumfänglich nachkommen zu können, muss die DAkkS die fachliche Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) auch vor Ort begutachten. Diese Präsenztermine lassen sich in vielen Akkreditierungsverfahren nicht dauerhaft durch Fernbegutachtungen ersetzen.

Seit Anfang Oktober 2021 begutachtet die DAkkS wieder vorwiegend vor Ort. Zuvor hatte die DAkkS ihre Begutachtungspraxis umfassend auf Fernbegutachtungen umgestellt. Die seitdem zahlreich mithilfe von Videokonferenztechnik durchgeführten Begutachtungen sind aus akkreditierungsfachlicher Sicht allerdings in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Insbesondere bei Erstakkreditierungen und Erweiterungen von Akkreditierungen muss das Begutachtungsteam vor Ort sein, um einen Eindruck darüber zu gewinnen, ob die relevanten Anforderungen eingehalten werden können.

„Die Gesundheit aller am Akkreditierungsprozess beteiligten Personen steht natürlich weiterhin an erster Stelle. Wenn bei einer geplanten Vor-Ort-Begutachtung der Infektionsschutz nicht ausreichend gewährleistet werden kann, werden wir neu planen und prüfen, ob diesen Fällen zunächst eine Fernbegutachtung infrage kommt. Als nationale Akkreditierungsstelle sind wir verpflichtet, das Angebot einer Akkreditierung als zentralen Baustein der Qualitätsinfrastruktur sicherzustellen. Damit verbunden ist das Vertrauen in die Leistung von akkreditierten Stellen durch Wirtschaft, Industrie und Verbraucher. Wir sind demzufolge entschlossen, unserem gesetzlichen Auftrag, umfassend gerecht zu werden“, so Dr.-Ing. Stephan Finke, Geschäftsführer der DAkkS.

 

Entscheidung im Einzelfall

Die DAkkS bittet um Verständnis, wenn im Einzelfall Vor-Ort-Begutachtungen nicht umgesetzt werden können. Sie wird jeweils in Rücksprache mit der KBS und dem Begutachtungsteam  entscheiden, ob eine Begutachtung vor Ort stattfinden kann oder ersatzweise eine Fernbegutachtung infrage kommt, die dann zu einem späteren Zeitpunkt um eine Vor-Ort-Begutachtung ergänzt wird. Dies gilt ab sofort auch bei Begutachtungen im Ausland und unabhängig davon, ob die Vor-Ort-Begutachtung auf Grundlage eines hoheitlichen oder auch nicht-hoheitlichen Akkreditierungsverfahrens stattfinden soll.

Für alle Fragen rund um die Begutachtungspraxis stehen die jeweiligen Verfahrensmanagerinnen und Verfahrensmanager der DAkkS gerne zur Verfügung.

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

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