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Gültigkeitsdauer

DAkkS begrüßt Rechtsklarheit bei der Befristung von Akkreditierungen

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Pressemitteilung,

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit seinem heutigen Urteil zur Befristung von Akkreditierungen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Rechtsklarheit geschaffen. Demnach können Akkreditierungsbescheide ab sofort ohne Befristung ausgestellt werden. Ausgenommen sind Bereiche, in denen eine Befristung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Urteil des BVerwG beendet einen seit 2012 laufenden Prozess über die Zulässigkeit von befristeten Akkreditierungsbescheiden. „Wir begrüßen, dass durch die höchstrichterliche Entscheidung nun Rechtssicherheit für die DAkkS und unsere Kunden entstanden ist. Mit dem zum 1. Juli 2018 eingeführten neuen Überwachungs- und Begutachtungskonzept haben wir bereits die Grundlage dafür geschaffen, Akkreditierungen ohne Befristung zu erteilen“, so Dr. Stephan Finke, Geschäftsführer der DAkkS.

Die Gerichtsentscheidung betrifft ausschließlich die Befristung von Akkreditierungen. Bezüglich der Überwachungsintervalle, die in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Regel 71 SD 0 001 für die unterschiedlichen Akkreditierungsaktivitäten fest vorgegeben sind, wird sich bis auf Weiteres nichts ändern.

Die DAkkS wird das Urteil ab sofort umsetzen und mit dem heutigen Tag Akkreditierungen ohne Befristung erteilen. Dies gilt nicht für Bereiche, in denen eine Befristung der Akkreditierung gesetzlich geregelt ist. In diesen Fällen bleibt die Befristung bestehen.

DAkkS-Pressestelle

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T: +49 (0) 30 670591-954

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