DAkkS aktualisiert Regeln R-17034 und R-17043
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat ihre Regeln zur Akkreditierung von Eignungsprüfungsanbietern (R-17043) und Referenzmaterialherstellern (R-17034) angepasst. Mit den Änderungen in den Regeln geht insbesondere eine eindeutige Darstellung der bereits praktizierten Verfahrensweisen zur Darstellung flexibler Geltungsbereiche in der Urkundenanlage einher.
Die Änderung der Regeln hat auf die praktische Durchführung des Akkreditierungsverfahrens keine Auswirkung. Es ergeben sich durch diese Anpassungen keine zusätzlichen Anforderungen an die akkreditierten Stellen.
Auch bislang war es möglich, Geltungsbereiche von Eignungsprüfungsanbietern und Referenzmaterialherstellern zu flexibilisieren, um den akkreditierten Stellen entsprechend ihrer Kompetenz und Erfahrung bestimmte Freiheitsgrade für ihren Geltungsbereich der Akkreditierung zu gewähren. Die bisherigen Regeln sahen jedoch keinen „flexiblen“, sondern einen „variablen Geltungsbereich“ vor, um Eignungsprüfungsanbieter und Referenzmaterialhersteller von der bei Prüflaboratorien gebräuchlichen Akkreditierung mit flexiblen Geltungsbereichen abzugrenzen.
Diese Formulierungen werden nun vereinheitlicht. Das Grundprinzip, akkreditierten Stellen bestimmte Freiheiten bei der eigenständigen Anpassung ihres Geltungsbereichs zu gewähren, gilt für alle Akkreditierungsaktivitäten gleichermaßen. Die maßgebliche internationale Regel dafür ist das Dokument EA 2/15.
Umstellung auf neue DIN EN ISO/IEC 17043:2023 im Gange
Die jetzt revidierte Regel R-17043 bezieht sich noch auf die bisherige Ausgabe der DIN EN ISO/IEC 17043 aus dem Jahr 2010. Die Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17043:2023 befindet sich gerade in der Erstellung und wird nach öffentlicher Konsultation durch die DAkkS veröffentlicht. Unabhängig von der noch ausstehenden Revision der Regel zur DIN EN ISO/IEC 17043:2023 ist die Umstellung auf die neue Norm angelaufen und akkreditierte Eignungsprüfungsanbieter sollten frühestmöglich einen Antrag auf Umstellung stellen. Eine entsprechende Umstellungsanleitung hat die DAkkS veröffentlicht.