Code of Conduct für GLOBAC – Änderungsvorschläge übermittelt
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat konkrete Änderungsvorschläge erarbeitet und diese an ILAC und IAF übermittelt. Ziel ist es, bestehende rechtliche Hindernisse aus dem Code of Conduct von GLOBAC zu beseitigen.
Die DAkkS hat am 9. Juli 2025 im Rahmen der Abstimmung über den aktuellen Code of Conduct von GLOBAC erneut nicht zugestimmt. Hintergrund sind weiterhin rechtliche Hindernisse, die es der DAkkS unmöglich machen, den Code of Conduct von GLOBAC zu akzeptieren.
Auch andere europäische nationale Akkreditierungsstellen haben dem Code of Conduct von GLOBAC nicht zugestimmt. In den nachfolgend veröffentlichten Dokumenten wird mitgeteilt, welche rechtlichen Bedenken und vorgeschlagenen Anpassungen an ILAC und IAF übermittelt wurden.
Begründung der Änderungsvorschläge der DAkkS
Entwürfe der Änderungsvorschläge_Code of Conduct
Die von der Hochschule Brandenburg erarbeiteten Änderungsvorschläge zur Constitution und den General Rules von GLOBAC wurden am 21. Juli 2025 auf der Website der DAkkS veröffentlicht. Aufgrund des jetzt vorliegenden Code of Conduct hat die DAkkS diese Vorschläge noch einmal ergänzt.
Entwürfe der Änderungsvorschläge_Constitution V2
Entwürfe der Änderungsvorschläge_General Rules V2
Ziel der DAkkS ist es, mit ihren Vorschlägen den Weg zu einem unionsrechtskonformen Beitritt zu GLOBAC zu ermöglichen.
Weitere Informationen
Dipl.-Ing. / M.Sc. Wolfram Hartmann
Leiter Kompetenzzentrum Normen und Regulatorik | Gremienkoordination