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Rechtsgrundlagen

Änderung der Gebührenverordnung veröffentlicht

Bundesministerium passt AkkStelleGebV an
Pressemitteilung,

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Bundesgesetzblatt vom 25. August 2021 eine Änderung der Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV) veröffentlicht. Die Verordnung tritt in zwei Stufen am 1. Oktober 2021 und am 1. April 2022 in Kraft.

Die Gebührenverordnung ist die Grundlage für die Gebührenberechnung der Leistungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) im hoheitlichen Bereich. Mit der nun veröffentlichten Änderungsverordnung nimmt das Bundesministerium Anpassungen bei der Berechnung der Reise- und Wartezeiten von Beauftragten – also externen Begutachtenden, Fachexpertinnen und Fachexperten – sowie bei den Gebührensätzen von Akkreditierungsleistungen vor.

Den vollständigen Text der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungsverordnung finden Sie hier:

Link zum Verordnungstext

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