Gesellschafterversammlung, Akkreditierungsausschuss und Aufsichtsrat unterstützen und beraten die DAkkS in ihren Aufgaben.
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung der DAkkS beschließt alle wegweisenden Entscheidungen für das Unternehmen. Die Aufgaben ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Akkreditierungsstelle.
Gesellschafter der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sind: die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Bundesländer, vertreten durch die Länder Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen die deutsche Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
Der Aufsichtsrat der DAkkS überwacht die Geschäftsführung und besteht aus neun Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der DAkkS wurde am 9. Juni 2020 neu berufen und besteht aus neun Mitgliedern. Je drei Mitglieder werden vom Bund, von der Wirtschaft und von den Ländern entsandt. Am 4. Dezember 2020 fand die konstituierende Sitzung des neu berufenen Aufsichtsrates statt.
Die Einrichtung des Akkreditierungsausschusses als Organ der Gesellschaft ist ebenfalls im Gesellschaftsvertrag der DAkkS festgelegt. Er besteht aus circa 230 Mitgliedern, die für eine fachbereichsspezifische Tätigkeit im Akkreditierungsausschuss für fünf Jahre durch die Geschäftsführung bestellt werden. Der Akkreditierungsausschuss entscheidet darüber, ob Akkreditierungen von Konformitätsbewertungsstellen gewährleistet, aufrechterhalten, ausgesetzt oder beendet werden.