Europäische Akkreditierungsinfrastruktur im Binnenmarkt
Die DAkkS ist die einzige nationale Behörde für Fragen der Akkreditierung. Damit stellt sie die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen (KBS) aller Art und in allen Sektoren fest. In Sektoren mit zusätzlicher gesetzlicher Zulassungspflicht – der sogenannten Befugniserteilung oder Notifizierung - arbeitet die DAkkS mit den zuständigen Behörden eng zusammen. Diese erteilen auf Grund einer Rechtsvorschrift KBS die Befugnis, als solche überhaupt tätig zu werden. Die Zusammenarbeit erfolgt in einem koordinierten Verfahren unter Einbindung der Kompetenz dieser Behörden. Dadurch werden Doppelstrukturen und unnötige Mehrfachüberwachungen vermieden und gleichzeitig ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz und technischer Sicherheit erreicht.
DAkkS als nationale Anlaufstelle zu allen Fragen der Akkreditierung
Die DAkkS ist als nachgeordnete Akkreditierungsbehörde in den Geschäftsbereichen von acht Bundesministerien tätig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zusätzlich eine Auffangzuständigkeit für alle nicht gesetzlich zugewiesenen Bereiche. Die DAkkS verfügt über eine ausgezeichnete horizontale technische Expertise in Fragen der Konformitätsbewertung, der technischen Überwachung und Akkreditierung. Diese Expertise stellt sie in Abstimmung mit den Ressorts der zuständigen Ministerien oder auf dem Weg der Amtshilfe anderen Behörden und Ländern zur Verfügung, wenn diese sich mit Fragen der Konformitätsbewertung, mit Zertifizierungssystemen, mit Konformitätsbewertungsprogrammen für Gütezeichen oder mit der Einführung von Gewährleistungsmarken beschäftigen.
Die DAkkS unterstützt andere Behörden und öffentliche Vergabestellen auch bei Fragen der Anerkennung oder Bewertung von In- und ausländischen Konformitätszeichen und Gütesiegeln.
Akkreditierung erleichtert Regulierung
Die staatliche Akkreditierung ist ein zentraler Baustein der nationalen und europäischen Qualitätsinfrastruktur. Die ermöglicht es, bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben an private sachverständige Stellen zu übertragen, wenn diese in einem Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben, dass sie über die notwendige Kompetenz, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Dieses Regulierungsinstrument kann eine leistungsfähige und flexible Alternative zur behördlichen Überwachung durch Behörden in Bund und Ländern sein.
Akkreditierung und öffentliches Vergaberecht
Durch Akkreditierung können auch in der Bürokratie Ressourcen eingespart werden. So entfallen direkte Kontrollen bei Organisationen, die die Dienste akkreditierter Stellen in Anspruch nehmen, ganz oder können reduziert werden. In vielen Fällen ist Akkreditierung der behördlichen Zulassung vorgelagert. Sie ist damit für die Behörden das wesentliche Instrument, um standardisierte Kompetenzbestätigung zur Grundlage für Entscheidungen zu nehmen. Zudem ist es somit nicht notwendig, eigene Ressourcen in diesem Bereich aufzubauen und kontinuierlich auf Höhe der Zeit weiterbilden zu müssen.
Durch ein mehrstufiges Auswahlverfahren stellt die DAkkS sicher, dass die Begutachter der DAkkS Kunden nicht nur auf Expertenniveau begegnen, sondern auch durch obligatorische Schulungen kontinuierlich über aktuelle Akkreditierungsanforderungen informiert sind. Die DAkkS ist damit ein starker Weiterbildungspartner für Politik und Behörden.
Akkreditierung ist Bindeglied zwischen Markt und Sicherheit
Akkreditierung bildet eine Brücke zwischen den Erfordernissen des Marktes und den Ansprüchen von Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Dabei erhöht sie das Vertrauen in Konformitätsbewertungsaussagen erheblich und trägt zur Sicherung von Wohlstand und Wachstum am Standort Deutschland bei.