Konsultationsverfahren Öffentliche Konsultationen zu DAkkS-Regeln

Durch technischen Fortschritt und regulatorische Änderungen passt die DAkkS bei Bedarf ihre Verwaltungspraxis und ihr Regelwerk an. Die öffentliche Konsultation ermöglicht allen interessierten Kreisen und Organisationen, eine Stellungnahme zum Entwurf einer neuen oder revidierten DAkkS-Regel einzureichen.

Regelwerk der DAkkS

DAkkS-Regeln sind Verwaltungsvorschriften, in der allgemeine oder sektorale Regeln zur Auslegung, Konkretisierung oder Ergänzung von Gesetzen, technischen Vorschriften oder Normen niederlegt sind. In DAkkS-Regeln werden sowohl verbindliche Festlegungen zur Akkreditierungstätigkeit der DAkkS getroffen, als auch verbindliche Auslegungen gesetzlicher oder normativer Vorgaben für die Konformitätsbewertungsstellen festgelegt.

Daneben können DAkkS-Regeln allgemeine oder sektorale Grenzwerte oder Risikobewertungen für Akkreditierung oder Konformitätsbewertung enthalten (antizipierte Sachverständigengutachten). Eine DAkkS-Regel kann auch Ermessensrichtlinien und Vereinfachungsanweisungen der DAkkS dokumentieren, um ein einheitliches Verwaltungshandeln der DAkkS sicherzustellen.

Konsultationsverfahren

Soll eine neue DAkkS-Regel veröffentlicht oder eine vorhandene angepasst werden, holt die DAkkS zuvor die fachliche Einschätzung der interessierten Kreise ein. Die öffentliche Konsultation ermöglicht diesen Akteuren, eine fachliche Stellungnahme zum Entwurf einer neuen oder überarbeiteten DAkkS-Regel abzugeben. Es handelt sich dabei um eine technische Konsultation. Allgemeine politische Stellungnahmen können im Konsultationsverfahren zu DAkkS-Regeln nicht berücksichtigt werden.

Wie funktioniert das Konsultationsverfahren?

  • Die Teilnahme am Konsultationsverfahren und die Möglichkeit zur Stellungnahme zu Regelentwürfen der DAkkS steht allen Interessierten offen.
  • Regelentwürfe werden als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung gestellt.
  • Die Stellungnahmen werden über ein gesondertes Kontaktformular abgegeben. Die Eingabe zum Regelentwurf erfolgt entweder über das vorgesehene Kommentarfeld oder über das Hochladen der Stellungnahme im PDF-Format über die Upload-Funktion im Kontaktformular.
  • Bitte beachten Sie für die Abgabe Ihrer Stellungnahme die angegebene Frist.
  • Die DAkkS prüft, ob und wie die eingegangenen Stellungnahmen für die weitere Arbeit am Regelentwurf berücksichtigt werden können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Antwort auf Ihre Stellungnahme geben. Wir behalten uns vor, zusammenfassend über die eingegangenen Stellungnahmen und deren Berücksichtigung zu informieren. Eine Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt nicht.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Fachabteilungen der DAkkS keine Auskunft zu den Regelentwürfen geben können.

Laufende Konsultationen

Regel R-17025-K

R-17025-K Regel zur Akkreditierung von Kalibrierlaboratorien nach DIN EN ISO 17025

Zum Konsultationsverfahren R-17025-K

Regel R-17020

R-17020 Regel zur Akkreditierung von Inspektionsstellen nach DIN EN ISO 17020

Zum Konsultationsverfahren R-17020

Regel R-15189

R-15189 Regel zur Akkreditierung von medizinischen Laboratorien nach DIN EN ISO 15189

Zum Konsultationsverfahren R-15189

Regel R-17034

R-17034: Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17034 zur Akkreditierung von Herstellern von Referenzmaterialien

Zum Konsultationsverfahren R-17034

Regel R-17043

R-17043: „Regel zur Akkreditierung von Anbietern von Eignungsprüfungen nach DIN EN ISO/IEC 17043:2010“

Zum Konsultationsverfahren R-17043

Abgeschlossene Konsultationen

Regel R-17065

R-17065: Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17065 zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen

Zur veröffentlichten Regel R-17065

Regel R-17025-PL

R-17025-PL: Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17025 zur Akkreditierung von Prüflaboratorien

Zur veröffentlichten Regel R-17025-PL

Regel R-17011

R-17011: Regel zur Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

Zur veröffentlichten Regel R-17011

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