Hintergrund
Die DIN EN ISO 20387:2020 legt Anforderungen an Biobanken fest. Die DAkkS wendet die Norm zur Akkreditierung dieser Stellen auf, zum Zwecke der internationalen Anerkennung sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten als nationale Akkreditierungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 an.
Für die Verwaltungspraxis konkretisiert der vorliegende Regelentwurf R-20387 „Regel zur Akkreditierung von Biobanken nach DIN EN ISO 20387“. Der Entwurf präzisiert zudem – ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für diese Stellen erforderlich ist – die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Aus urheberrechtlichen Gründen kann die DAkkS im Konsultationsverfahren die Norm nicht zur Verfügung stellen.
Frist für Stellungnahmen
Die Möglichkeit zur Kommentierung des Regelentwurfs R-20387 endete am 11. April 2025.