Hintergrund
Die DIN EN ISO/IEC 17029 legt Anforderungen an Verifizierungs- und Validierungsstellen fest. Die DAkkS wendet die Norm zur Akkreditierung dieser Stellen auf, zum Zwecke der internationalen Anerkennung sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten als nationale Akkreditierungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 an.
Für die Verwaltungspraxis konkretisiert der vorliegende Regelentwurf R-17029 „Regel zur Akkreditierung von Verifizierungs- und Validierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17029:2020-02“. Der Entwurf präzisiert zudem – ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für diese Stellen erforderlich ist – die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Aus urheberrechtlichen Gründen kann die DAkkS im Konsultationsverfahren die Norm nicht zur Verfügung stellen.
Frist für Stellungnahmen
Die Möglichkeit zur Kommentierung des Regelentwurfs R-17029 endete am 16. März 2025.