Hintergrund
Die DIN EN ISO/IEC 17025 legt Anforderungen an Anbieter von Kalibrierlaboratorien fest. Die DAkkS wendet die Norm zur Akkreditierung dieser Stellen auf, zum Zwecke der internationalen Anerkennung sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten als nationale Akkreditierungsstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 an.
Für die Verwaltungspraxis konkretisiert der vorliegende Regelentwurf R-17025-K „Regel zur Akkreditierung Kalibrierlaboratorien nach DIN EN ISO 17025:2018“. Der Entwurf präzisiert zudem – ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für diese Stellen erforderlich ist – die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Aus urheberrechtlichen Gründen kann die DAkkS im Konsultationsverfahren die Norm nicht zur Verfügung stellen.
Frist für Stellungnahmen
Die Möglichkeit zur Kommentierung des Regelentwurfs R-17025-K endete am 27. März 2024.