Unser gesetzlicher Auftrag Kompetenz bestätigen, Qualität sichern, Vertrauen schaffen

Als nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland hat die DAkkS einen gesetzlichen Auftrag: Die Akkreditierung von Konformitäts­bewertungs­stellen. Die DAkkS erfüllt diesen Auftrag und handelt damit als zentraler Akteur der nationalen Qualitäts­infrastruktur zugunsten der Wirtschaft, des Staates sowie zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt.

Welchen Auftrag hat die DAkkS?

Die Deutsche Akkreditierungs­stelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungs­behörde der Bundes­republik Deutschland.

In rund 4.300 Akkreditierungs­verfahren begutachten, bestätigen und überwachen wir die fachliche Kompetenz von Laboratorien sowie Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungs­stellen. Die Dienstleistungen dieser „Konformitäts­bewertungs­stellen“ werden in vielen Wirtschafts­bereichen und der öffentlichen Grundversorgung benötigt – von Trinkwasser­untersuchungen über Produktprüfungen bis hin zur medizinischen Labordiagnostik.

Unsere Akkreditierungen schaffen Vertrauen in die Bewertungs­leistungen dieser Stellen. Denn durch eine erteilte Akkreditierung bestätigen wir, dass eine Organisation die für sie gültigen normativen, gesetzlichen und sonstigen Anforderungen erfüllt und eine spezifische Tätigkeit kompetent erbringen kann. Das ist unser gesetzlicher Auftrag.

Was ist Akkreditierung?

Zentraler Akteur der Qualitätsinfrastruktur

Akkreditierung ist ein zentraler Baustein der nationalen Qualitäts­infrastruktur. Zur Qualitäts­infrastruktur gehören auch die Normung, die Konformitäts­bewertung, die Markt­überwachung und das Messwesen.

Die Akkreditierungen der DAkkS tragen dazu bei, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sicherer zu machen und den Handel in Europa und der Welt zu vereinfachen. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag für Sicherheit und Qualität – im Interesse des Staates, der Wirtschaft sowie zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt.

Nationale Akkreditierungsstelle

Die DAkkS wurde von der Bundes­republik Deutschland als juristische Person des privaten Rechts gegründet und mit den Aufgaben der nationalen Akkreditierungs­stelle „beliehen“. Gesellschafter der DAkkS sind zu jeweils einem Drittel

  • der Bund,
  • die Länder (Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) sowie
  • die durch den Bundes­verband der Deutschen Industrie (BDI) vertretene Wirtschaft.

Hoheitliche und nicht hoheitliche Tätigkeit

Bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgabe ist die DAkkS zuständig für die Akkreditierung von Konformitäts­bewertungs­stellen, die ihren Sitz in Deutschland haben. In Ausnahmefällen ist die DAkkS auch in den Mitglieds­staaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschafts­raumes (EWR) hoheitlich tätig, wenn sie dazu mandatiert oder beauftragt wurde.

Als nicht hoheitlich werden alle Akkreditierungs­­verfahren der DAkkS bezeichnet, bei denen sich der Sitz der Konformitäts­­bewertungs­­stelle nicht im Anwendungs­­­bereich des Akkreditierungs­­­stellen­­­gesetzes (AkkStelleG) oder der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 befindet. In diesen Drittlandverfahren befindet sich der Hauptsitz der Konformitäts­­bewertungsstelle also nicht in Deutschland sowie zusätzlich außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR.

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