Unser gesetzlicher Auftrag Kompetenz bestätigen, Qualität sichern, Vertrauen schaffen
Als nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland hat die DAkkS einen gesetzlichen Auftrag: Die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen. Die DAkkS erfüllt diesen Auftrag und handelt damit als zentraler Akteur der nationalen Qualitätsinfrastruktur zugunsten der Wirtschaft, des Staates sowie zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt.
Welchen Auftrag hat die DAkkS?
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
In rund 4.300 Akkreditierungsverfahren begutachten, bestätigen und überwachen wir die fachliche Kompetenz von Laboratorien sowie Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen. Die Dienstleistungen dieser „Konformitätsbewertungsstellen“ werden in vielen Wirtschaftsbereichen und der öffentlichen Grundversorgung benötigt – von Trinkwasseruntersuchungen über Produktprüfungen bis hin zur medizinischen Labordiagnostik.
Unsere Akkreditierungen schaffen Vertrauen in die Bewertungsleistungen dieser Stellen. Denn durch eine erteilte Akkreditierung bestätigen wir, dass eine Organisation die für sie gültigen normativen, gesetzlichen und sonstigen Anforderungen erfüllt und eine spezifische Tätigkeit kompetent erbringen kann. Das ist unser gesetzlicher Auftrag.
Zentraler Akteur der Qualitätsinfrastruktur
Akkreditierung ist ein zentraler Baustein der nationalen Qualitätsinfrastruktur. Zur Qualitätsinfrastruktur gehören auch die Normung, die Konformitätsbewertung, die Marktüberwachung und das Messwesen.
Die Akkreditierungen der DAkkS tragen dazu bei, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sicherer zu machen und den Handel in Europa und der Welt zu vereinfachen. Dadurch leisten wir einen wichtigen Beitrag für Sicherheit und Qualität – im Interesse des Staates, der Wirtschaft sowie zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt.
Nationale Akkreditierungsstelle
Die DAkkS wurde von der Bundesrepublik Deutschland als juristische Person des privaten Rechts gegründet und mit den Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstelle „beliehen“. Gesellschafter der DAkkS sind zu jeweils einem Drittel
- der Bund,
- die Länder (Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) sowie
- die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vertretene Wirtschaft.
Hoheitliche und nicht hoheitliche Tätigkeit
Bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgabe ist die DAkkS zuständig für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, die ihren Sitz in Deutschland haben. In Ausnahmefällen ist die DAkkS auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hoheitlich tätig, wenn sie dazu mandatiert oder beauftragt wurde.
Als nicht hoheitlich werden alle Akkreditierungsverfahren der DAkkS bezeichnet, bei denen sich der Sitz der Konformitätsbewertungsstelle nicht im Anwendungsbereich des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) oder der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 befindet. In diesen Drittlandverfahren befindet sich der Hauptsitz der Konformitätsbewertungsstelle also nicht in Deutschland sowie zusätzlich außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und des EWR.