Finanzierung der DAkkS

Die DAkkS deckt ihre Ausgaben im Wesentlichen durch Gebühren und Auslagen nach der Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle und ist nicht gewinnorientiert ausgerichtet.

Finanzierungsquellen der DAkkS

Die DAkkS erbringt den Großteil ihrer Akkreditierungsleistungen in Deutschland und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und erhebt für ihre Dienstleistungen im hoheitlichen Bereich kostendeckende Gebühren sowie Auslagen. Für Akkreditierungstätigkeiten in Drittländern erhält die DAkkS Einnahmen auf privatvertraglicher Grundlage im nicht hoheitlichen Bereich. Darüber hinaus erhält die DAkkS Zuwendungen des Bundes für Tätigkeiten in nationalen und internationalen Gremien, die nicht in die Gebühren einkalkuliert wurden. Aufwendungen im Rahmen verschiedener Projekte der internationalen Zusammenarbeit werden über öffentliche Projektmittel finanziert.

Die DAkkS bietet für Begutachter, Kunden und interessierte Kreise regelmäßig Informationsveranstaltungen und Schulungen an und erzielt Einnahmen über Teilnahmegebühren.

Finanzierungsquellen der DAkkS

Hoheitliche Tätigkeit

Die rechtlichen Grundlagen ihrer hoheitlichen Akkreditierungstätigkeit bilden das Akkreditierungsstellengesetz und die europäische Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach zeitlichem Aufwand auf Basis der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassenen Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV). Die Auslagen richten sich nach dem Bundesgebührengesetz (BGebG). Die Gebührensätze sind so bemessen, dass der gesamte Personal‐ und Sachaufwand, der mit den „individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen“ verbunden ist, abgedeckt wird.

Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle

Bundesgebührengesetz

 

Nicht hoheitliche Tätigkeit

Die DAkkS übt ihre Akkreditierungstätigkeiten auch außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs des Akkreditierungsstellengesetzes und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 aus. Die Kosten für diese nicht hoheitlichen Akkreditierungsleistungen berechnet die DAkkS nach einer gesonderten Entgeltliste für Auslandstätigkeiten.

Entgeltliste für Auslandstätigkeiten

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