Finanz-, Compliance-, Wettbewerbs- und Vergabesysteme | Datenschutz | Gesundheit | Handel | Handwerk Fachbereich 4.6 im Überblick

Schwerpunkte des Fachbereiches

Der Fachbereich akkreditiert Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17065, Zertifizierungsstellen für Managementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17021-1 sowie Zertifizierungsstellen für Personen nach DIN EN ISO/IEC 17024. Schwerpunkte des Fachbereichs sind:

Präqualifizierung von Hilfsmittelleistungserbringern (PQ nach § 126 SGB V)

In diesem Bereich akkreditiert der Fachbereich Präqualifizierungsstellen, die die Eignung von Hilfsmittelleistungserbringern nach § 126 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) prüfen. Diese Leistungserbringer müssen Anforderungen des GKV-Spitzenverbands erfüllen, um Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abzuschließen, damit sie gesetzlich versicherte Patienten mit Hilfsmitteln versorgen können.

Präqualifizierung von Bauunternehmen (PQ VOB)

Die Akkreditierung betrifft Präqualifizierungsstellen, die Bauunternehmen präqualifizieren. Bauunternehmen können sich in einem vorwettbewerblichen, auftragsunabhängigen Verfahren präqualifizieren und sich in ein amtliches Verzeichnis eintragen lassen. Öffentliche Vergabeverfahren werden so entbürokratisiert.

Präqualifizierung von Kurier-, Express- und Paketdienstleister (PQ KEP)

Der Fachbereich akkreditiert in diesem Schwerpunkt Stellen, die Kurier-, Express- und Paketdienste präqualifizieren. Mit dieser Präqualifizierung können Unternehmen gegenüber ihren Auftraggebern den Nachweis führen, bestimmte Mindeststandards zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Sozialkassen, um den Auftraggeber von der gesetzlichen Bürgenhaftung zu befreien.

Datenschutz

Die DAkkS akkreditiert in diesem Schwerpunktbereich Zertifizierungsstellen gemäß Art. 43 der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), die Zertifizierungen nach Art. 42 DSGVO durchführen.

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Sicherungsdienstleistungen

Der Bereich „Sicherungsdienstleistungen“ umfasst die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Sicherheitsdienstleister nach DIN 77200 zertifizieren. Diese Dienstleistungen werden beispielsweise mobil, stationär, im öffentlichen Personenverkehr oder auf Veranstaltungen erbracht. Für die Zertifizierung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200 besteht eine normative Akkreditierungspflicht.

Geld- und Wertdienste

Die Akkreditierung betrifft Zertifizierungsstellen, die Geld- und Wertdienstleistungen auf Basis der DIN 77210 zertifizieren. Für die Zertifizierung dieser Dienstleistungen besteht ebenfalls eine normative Akkreditierungspflicht.

Managementsysteme zur Korruptionsprävention

Die Bereiche „DIN ISO 37001 - Managementsysteme zur Korruptionsprävention“ und „DIN ISO 37301 - Compliance Managementsysteme“ beinhalten die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Korruptionsbekämpfungs- oder Compliance-Managementsysteme zertifizieren. Die Einführung und Aufrechterhaltung solcher Managementsysteme unterstützen Organisationen bei der Erkennung, Vermeidung und Bekämpfung von Korruption sowie bei der Einhaltung von Compliance-Regeln.

Handwerk

Im Bereich Handwerk akkreditiert der Fachbereich Zertifizierungsstellen, die beispielsweise Fachunternehmen für Bestattungsdienstleistungen oder Fachbetriebe des Schornsteinfegerhandwerks zertifizieren.

Immobilienwirtschaft

Die Akkreditierung in diesem Bereich betrifft Personenzertifizierungsstellen, die Sachverständige für die Immobilienbewertung zertifizieren.

DIN 15224 - Qualitätsmanagementsysteme / Dienstleistungen in der Gesundheitsversorgung

Dieser Bereich beinhaltet die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Qualitätsmanagementsysteme medizinischer Leistungserbringer, wie beispielsweise von Krankenhäusern, Apotheken, Pflegeeinrichtungen oder Rettungsdiensten, zertifizieren.

BAR-Verfahren

Rehabilitationseinrichtungen müssen gemäß § 37 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) ein Qualitätsmanagement sicherstellen, dass durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Versorgung gewährleistet und kontinuierlich verbessert. Stationäre Rehabilitationseinrichtungen müssen ihr Qualitätsmanagementsystem zertifizieren lassen, um ihre Leistungen erbringen und abrechnen zu dürfen. Die hierfür von sog. „Herausgebenden Stellen“ entwickelten Qualitätsmanagementverfahren müssen von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation e.V. (BAR) anerkannt sein. Die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen, welche die Rehabilitationseinrichtungen zertifizieren, erfolgt nach der DIN EN ISO/IEC 17021.

Fachpersonal Gesundheitswesen

In diesem Bereich werden Zertifizierungsstellen für Personen akkreditiert, welche Fachpersonal nach der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) und Wundtherapeuten beziehungsweise Wundassistenten zertifizieren.

Fachpersonal nach der NiSV

Dieser Bereich beinhaltet die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Personen im Anwendungsbereich der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen). Zertifiziert werden unter anderem Personen im Bereich der kosmetischen Anwendungen. Hintergrund ist, dass mittlerweile zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen zu kosmetischen und nicht medizinischen Zwecken zum Einsatz kommen. Ziel der NiSV ist es daher, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlungen zu schützen.

DIN 33961 – Zertifizierung von Fitness-Studios

Bei diesem Bereich erhalten Zertifizierungsstellen eine Akkreditierung, die Fitnessstudios nach der DIN 33961 zertifizieren.

Ihr Kontakt

Carsten Klein

Fachbereichsleiter FB 4.6 Finanz-, Compliance-, Wettbewerbs- und Vergabesysteme | Datenschutz | Gesundheit| Handel | Handwerk

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