Schwerpunkte des Fachbereiches
Der Fachbereich bearbeitet Akkreditierungsverfahren für Konformitätsbewertungsstellen die in den Bereichen Innere Sicherheit, Verteidigung und Explosionsstoffe aktiv sind. Dies umfasst die Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025, Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 sowie Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020.
Die im Akkreditierungsverfahren überprüften Konformitätsbewertungen beziehen sich beispielsweise auf den Bereich der Beschussprüfungen durch Beschussämter in deren Zuständigkeitsbereich oder die Analyse von Treibladungen.
Daneben werden Konformitätsbewertungsstellen für die Benennung nach § 5e Abs. 3 SprengG akkreditiert. Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn der Hersteller den Konformitätsnachweis erbracht hat und sie mit der CE-Kennzeichnung versehen sind. Der Konformitätsnachweis ist durch eine Konformitätserklärung erbracht, die bestätigt, dass die Konformität in einer Einzelprüfung überprüft worden ist oder die Baumuster den wesentlichen Anforderungen entsprechen. Diese sind für Explosivstoffe in Anhang II der Richtlinie 2014/28/EU und für pyrotechnische Gegenstände in Anhang I der Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt festgelegt. Zudem müssen die nachgefertigten Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände den Baumustern entsprechen.
Ihr Kontakt
Dr. Sebastian Kitzig
Fachbereichsleiter (komm.) FB 4.5 Innere Sicherheit | Verteidigung | Explosivstoffe