Sozial- und Bildungswesen | AZAV | Arbeitssicherheit | PSA | Sorgfaltspflichten Fachbereich 4.5 im Überblick

Schwerpunkte des Fachbereiches

Der Fachbereich bearbeitet Akkreditierungsverfahren in den Bereichen Bildung, Arbeitssicherheit, persönliche Schutzausrüstungen sowie Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

Sozial- und Bildungswesen

In diesem Bereich bearbeitet der Fachbereich Akkreditierungsverfahren vor allem von Zertifizierungsstellen für Managementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17021-1, die zum Beispiel Managementsysteme in Bildungsorganisationen zertifizieren – etwa gemäß DIN ISO 21001:2021.

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV)

Dieser Bereich umfasst die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17065 - sogenannte fachkundige Stellen-, die Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung auf Grundlage des SGB III und der AZAV zulassen. Diese Zulassungen werden zum Beispiel vom Bildungsträger benötigt, um durch die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter geförderte Weiterbildungsangebote durchführen zu können.

Link zu ausführlichen Informationen zu AZAV

Arbeitssicherheit

Im Mittelpunkt steht die Akkreditierung und Überwachung von Zertifizierungsstellen für Managementsysteme nach DIN EN ISO/IEC 17021-1 und für Personen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, die im Bereich Arbeitssicherheit tätig sind.

Persönliche Schutzausrüstung

Der Bereich befasst sich mit der Prüfung und Zertifizierung von Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, Personen gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen und unter die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen fallen. Die Akkreditierungen basieren auf der DIN EN ISO/IEC 17025 für Prüflaboratorien sowie der DIN EN ISO/IEC 17065 für Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen bearbeitet. In diesem Bereich arbeitet die DAkkS mit der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zusammen.

Sorgfaltspflichten

Dieser Bereich beschäftigt sich mit der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, die die Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Unternehmen zertifizieren. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte entlang der Lieferketten zu verbessern.

Ihr Kontakt

Susann Klawikowski

Fachbereichsleiterin FB 4.5 Sozial- und Bildungswesen | AZAV | Arbeitssicherheit | PSA | Sorgfaltspflichten

Nach oben