Schwerpunkte des Fachbereiches
Der Fachbereich betreut Akkreditierungsverfahren von Konformitätsbewertungsstellen in den Bereichen der vom Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erfassten Abfälle zur Abfalldeklaration. Besonders zur Bestimmung der Gefährlichkeit und zur Entscheidung der Entsorgung beziehungsweise Wiederverwendung werden Untersuchungen durch akkreditierte Laboratorien erforderlich. Auch im Bereich der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und als Notifizierungsgrundlage nach Landesrecht erfolgt die Akkreditierung.
In den gesetzlich geregelten Bereichen nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und innerhalb der Fachmodule ist eine Akkreditierung Voraussetzung, um auf Basis der Notifizierung im Markt tätig werden zu dürfen.
Darüber hinaus werden Akkreditierungsverfahren von Anbietern von Eignungsprüfungen (DIN EN ISO/IEC 17043) sowie Herstellern von Referenzmaterialien (DIN EN ISO/IEC 17034) bearbeitet.
Ablagerung, Einlagerung und thermische Entsorgung
Es werden Laboratorien gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert, die Abfälle zur Ablagerung gemäß Deponieverordnung (DepV), zur Einlagerung (Bergrecht) oder zur thermischen Entsorgung untersuchen.
Für die Untersuchung von Klärschlamm, Bioabfall, Altöl und Altholz ist die Akkreditierung die Grundlage für eine Notifizierung durch die zuständigen Landesbehörden. Die Anforderungen dafür sind im Fachmodul Abfall der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) definiert.
Boden / Altlasten
Für Laboratorien, die im Bereich Boden/Altlasten Proben untersuchen, stellt die Akkreditierung ebenfalls die Grundlage für deren Notifizierung durch die zuständigen Landesbehörden dar. Die Anforderungen sowie der Umfang der Untersuchungen sind im Fachmodul Boden und Altlasten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) definiert.
Gemäß BBodSchV vom 09. Juli 2021 dürfen ab dem 01. August 2023 physikalisch-chemische und chemische Analysen nur noch durch akkreditierte Prüflaboratorien durchgeführt werden. Die Probenahme ist spätestens ab dem 1. August 2028 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN EN ISO/IEC 17020 akkreditierten Untersuchungsstellen durchzuführen.
Recycling
Der Fachbereich betreut darüber hinaus Zertifizierungsstellen gemäß DIN EN ISO/IEC 17021 für die DIN EN ISO 9001 im Bereich Recycling und den europäischen Verordnungen (EU) 715/2013 für Kupferschrott, (EU) 1179/2012 für Bruchglas und (EU) 333/2011 für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott.
Kampfmittelräumung
Im Fachbereich erfolgen außerdem Akkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 beziehungsweise DIN EN ISO/IEC 17020 für geophysikalische Untersuchungen und Sachverständigentätigkeiten im Rahmen der Kampfmittelräumung. Für diese Tätigkeiten gilt das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) und die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer.