Verbraucherschutz und Produktkennzeichnung (Non-Food) Fachbereich 2.4 im Überblick

Schwerpunkte des Fachbereiches

Der Schutz des Verbrauchers steht in diesem Fachbereich an erster Stelle – und akkreditierte Dienstleistungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Wenn es um die Qualität der Produkte sowie deren sicheren Funktion geht, erfüllen die durch Akkreditierung der DAkkS in der Kompetenz bestätigten Konformitätsbewertungsstellen eine wichtige Funktion.

Die Akkreditierung wird dabei für Prüflaboratorien (DIN EN ISO/IEC 17025), Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen (DIN EN ISO/IEC 17065) und Inspektionsstellen (DIN EN ISO/IEC 17020) erteilt. Im Zusammenspiel mit sowohl nationalen als auch europäischen Rechtsgrundlagen leisten sie einen wesentlichen Beitrag dazu, Geräte und Verbraucherprodukte auf den Markt zu bringen und die tägliche Nutzung von Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Maschinen, Spielzeugen, Sport- und Freizeitgeräten, Möbeln, Sanitäreinrichtungen sicherer zu machen.

Entsprechende Produktkennzeichnungen bescheinigenden Verbrauchern die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Produkte sowie die Erfüllung entsprechender Anforderungen. Diese Produktkennzeichen werden von verschiedenen Zertifizierungsstellen auf der Grundlage der jeweils akkreditierten Zertifizierungsprogramme erteilt und überwacht.

Staatlich geregeltes Zeichen „Geprüfte Sicherheit“

Das deutsche GS-Zeichen zeigt an, dass bei der bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Verwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders nicht gefährdet ist. Dieses Zeichen kann nur von einer dafür befugten Zertifizierungsstelle für Produkte vergeben werden. Die Erteilung der Befugnis zur Vergabe von GS-Zeichen erfolgt durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Die Zertifizierungsstellen oder Prüflaboratorien weisen ihre Kompetenz im Akkreditierungsverfahren nach.

Die Akkreditierung ist zudem ein Kompetenznachweis für eine Notifizierung im Anwendungsbereich harmonisierter EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen gegenüber der Europäischen Kommission. Auch eine internationale Anerkennung aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen kann in bestimmten Bereichen erreicht werden.

Ihr Kontakt

Kerstin Heyder

Fachbereichsleiterin FB 2.4 Verbraucherschutz und Produktkennzeichnung (Non-Food)

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