Regeln für akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen zur Verwendung der Akkreditierungsurkunde, des Akkreditierungssymbols der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sowie zu sonstigen Verweisen auf die Akkreditierung
Detailinformationen
Hinweis:
Wie bereits angekündigt wurden die Verwendungsregeln für das Akkreditierungssymbol umgestellt auf Lizenzbedingungen. Sie finden diese Lizenzbedingungen auf der Website der DAkkS.
Diese gelten ab sofort für die Verwendung des Akkreditierungssymbols. In den Lizenzbedingungen ist auf das verbindliche EA Dokument EA 3/01 sowie auf die ILAC-Regel ILAC P 8 verwiesen. Die Inhalte dieser Regeln sind nach wie vor verbindlich einzuhalten und sind auch weiterhin Gegenstand der Begutachtung.
Die bisherige Regel 71 SD 0 011 zur Verwendung des Akkreditierungssymbols wurde zurückgezogen. Das Dokument bleibt als zurückgezogene Regel zu Informationszwecken weiterhin veröffentlicht.