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Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Stellen, die Prüfungen und/ oder Inspektionen im Rahmen der Ge­nehmigung von Fahrzeugen oder Fahr­zeugteilen gemäß den relevanten straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen durchführen

Detailinformationen

Hinweis:

Die Regel 71 SD 1 023 wird zum 01.12.2020 zurückgezogen.

Die Regel bleibt vorerst mit einer entsprechenden Kennung auf der Website der DAkkS verfügbar.

Begründung:

Auf die im Dokument 71 SD 1 023 referenzierte Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2005 und die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG sind nicht mehr gültig. Sie wurden durch die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und die EU-Verordnung VO (EU) 2018/858 ersetzt.

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