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Besondere Anforder­ungen für die Akkre­ditierung im Bereich der Sport­boote­richtlinie

Detailinformationen

zurückgezogen
Dokumentenart: Regeln zurückgezogen

Besondere Anforder­ungen für die Akkre­ditierung im Bereich der Sport­boote­richtlinie

Kennung: 71 SD 1 025 (Zurückgezogen) | Freigabe: 15.03.2019 | 1.40MB | PDF

Hinweis:

Die Regel 71 SD 1 025 wurde zum 15.03.2019 zurückgezogen. Die Zurückziehung wurde vom Akkreditierungsbeirat bestätigt.

Die Regel bleibt vorerst mit einer entsprechenden Kennzeichnung auf der Website der DAkkS verfügbar.

Grund für die Zurückziehung:

Die Inhalte der Regel sind zwischenzeitlich weitestgehend in die horizontale Regel 71 SD 0 022 "Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen im Geltungsbereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union nach dem neuen Rechtsrahmen zum Zwecke der Notifizierung" der DAkkS eingeflossen. Eine eingenständige Weiterführung der Regel war daher nicht mehr sinnvoll und die Regel konnte zurückgezogen werden.

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