Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Inspektionsstellen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen
Detailinformationen
Hinweis:
Die Regel 71 SD 2 009 wurde zum 15.03.2019 zurückgezogen. Die
Zurückziehung wurde vom Akkreditierungsbeirat bestätigt.
Die Regel bleibt vorerst mit einer entsprechenden Kennzeichnung auf der Website der DAkkS verfügbar.
Gründe für die Zurückziehung:
- Die Grundlage/Vorlage des Dokumentes hat sich mit der Änderung der BetrSichV in 2015 und der Richtlinie über Anforderungen an zugelassene Überwachungsstellen –ZÜS-RL– (2016/rev.6.2) geändert.
- Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist Eigner dieser Anforderungen und veröffentlicht diese in eigner Zuständigkeit. Die Anforderungen werden bei der Begutachtung zur Akkreditierung angewendet.
- Nach neuem Konzept des DAkkS-Regelwerks erstellt die DAkkS keine Parallel-Dokumente zu veröffentlichten Regeln der zuständigen Befugnis erteilenden Behörden.