Besondere Anforder­ungen und Fest­legungen für die Akkre­ditierung von Inspektions­stellen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Prüfung von überwachungs­bedürftigen Anlagen

Detailinformationen

Hinweis:

 

Die Regel 71 SD 2 009 wurde zum 15.03.2019 zurückgezogen. Die

Zurückziehung wurde vom Akkreditierungsbeirat bestätigt.

 

Die Regel bleibt vorerst mit einer entsprechenden Kennzeichnung auf der Website der DAkkS verfügbar.

 

Gründe für die Zurückziehung:

 

  • Die Grundlage/Vorlage des Dokumentes hat sich mit der Änderung der BetrSichV in 2015 und der Richtlinie über Anforderungen an zugelassene Überwachungsstellen –ZÜS-RL– (2016/rev.6.2) geändert. ​
  • Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist Eigner dieser Anforderungen und veröffentlicht diese in eigner Zuständigkeit. Die Anforderungen werden bei der Begutachtung zur Akkreditierung angewendet.
  • Nach neuem Konzept des DAkkS-Regelwerks erstellt die DAkkS keine Parallel-Dokumente zu veröffentlichten Regeln der zuständigen Befugnis erteilenden Behörden.
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