Der Zusammenschluss der nationalen Akkreditierungsstellen in Europa ist die European co-operation for Accreditation (EA). Gemäß Art 10, 14 VO (EG) 765/2008 wurde EA die wichtige Aufgabe der Durchführung einer strengen Peer-Evaluation übertragen.
Mitgliedschaften und internationale Anerkennung
Die DAkkS ist Vollmitglied von EA. EA ist an allen wichtigen multilateralen Abkommen der internationalen Akkreditierungsorganisationen beteiligt. Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch Akkreditierung die weltweite Akzeptanz von Konformitätsbewertungen zu ermöglichen und dadurch internationale Handelsschranken abzubauen. Grundvoraussetzung hierfür ist die WTO-Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der EU sowie das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Abkommen).
Ziele und Aufgaben
European co-operation for Accreditation (EA) bildet die Akkreditierungsinfrastruktur innerhalb der EU, der Europäischen Freihandelsassoziation und für die EU-Beitrittskandidaten. Zentraler Auftrag von EA als Kooperationsnetzwerk der europäischen nationalen Akkreditierungsstellen ist es, die Einheitlichkeit und Effizienz der Akkreditierungen in Europa durch Kontrolle im Rahmen der Peer-Evaluation zu erreichen.
Peer Evaluation - die Beurteilung unter Gleichrangingen
Der Peer Evaluation müssen sich alle nationalen Akkreditierungsstellen der EA regelmäßig unterziehen. Dies soll gewährleisten, dass Akkreditierungsstellen die Voraussetzungen erfüllen, die Fachkompetenz von Konformitätsbewertungsstellen zu bewerten, zu bescheinigen und regelmäßig zu überwachen.
Die Beurteilungen dieses Evaluierungssystems basieren auf fundierten Bewertungskriterien und -verfahren und beziehen sich insbesondere auf die internationale Norm ISO/IEC 17011, in der die Anforderungen an Akkreditierungsstellen festgelegt sind. Erst durch die Einhaltung der ISO/IEC 17011 und der regelmäßigen Peer Evaluation wird die gegenseitige Anerkennung und dadurch weltweite Akzeptanz der DAkkS-Akkreditierung gewährleistet.
WTO-Mitgliedschaft und TBT-Abkommen
Um nichttarifäre Handelsschranken abzubauen, haben die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Abkommen) getroffen. In Artikel 6 verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen zu fördern.
Die Akkreditierung dient hierbei als zentraler Vertrauensanker für die internationale Anerkennung von Konformitätserklärungen zu Produkten, Dienstleistungen, Prozessen, Personen oder anderen Objekten der Konformitätsbewertung. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage dafür, dass die WTO-Mitgliedstaaten die Konformitätsaussagen akkreditierter Stellen gegenseitig anerkennen.