Berichte
Berichte der DAkkS
Die DAkkS muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich einen Jahresabschluss und Lagebericht erstellen und veröffentlichen. Als nicht börsennotiertes Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befindet, wendet die DAkkS den Public Corporate Governance Kodex des Bundes an und veröffentlicht einen jährlichen Bericht hierzu. Darüber hinaus veröffentlicht die DAkkS Nachhaltigkeitsberichte zu ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten ihres Handelns sowie Angaben zu ihren Werbeausgaben gemäß Medienfreiheitsgesetz (EMFA).
Nachhaltigkeitsberichte der DAkkS
Die Nachhaltigkeitsberichte der DAkkS geben einen Überblick über Maßnahmen, Ziele und Fortschritte im Bereich nachhaltigen Handelns und unterstreichen den Anspruch der DAkkS, Verantwortung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags wahrzunehmen. Die Berichte werden gemäß dem Basismodell des VSME-Standards (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) erstellt.
Public Corporate Governance Kodex
Die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung bilden die Basis für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform. Die Beteiligungsverwaltung des Bundes ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen vom jeweils fachlich zuständigen Bundesministerium wahrgenommen. Die Grundsätze sorgen dafür, dass die einzelnen Bundesressorts diese Aufgaben einheitlich wahrnehmen. Das Bundesministerium der Finanzen ist federführend für dieses Regelwerk zuständig.
Public-Corporate-Governance-Berichte der DAkkS
Die DAkkS ist ein nicht börsennotiertes Unternehmen im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand und wendet daher den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) an. Die Pflicht zur Beachtung des PCGK sowie die daraus abgeleiteten Berichterstattungspflichten sind im Gesellschaftsvertrag der DAkkS verankert.
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Public Corporate Governance Bericht 2025.pdf pdf (201,1 KiB)
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Public Corporate Governance Bericht 2024.pdf pdf (201,8 KiB)
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Public Corporate Governance Bericht 2023.pdf pdf (201,6 KiB)
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Public Corporate Governance Bericht 2022.pdf pdf (315,2 KiB)
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Public Corporate Governance Bericht 2021.pdf pdf (314,3 KiB)
Medienfreiheitsgesetz
Übersicht Werbeausgaben gemäß Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Nach Art. 25 Abs. 2 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) müssen öffentliche Stellen über ihre Werbeausgaben berichten.
In Umsetzung der Transparenzpflicht nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1083 (European Media Freedom Act - EMFA) müssen öffentliche Stellen ab 2026 erstmals über ihre Werbeausgaben berichten.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH veröffentlicht erstmalig für den Zeitraum vom 8. August 2025 bis 31. Dezember 2025 ihre Ausgaben für staatliche Werbung.
Die Ausgaben umfassen sämtliche entgeltliche Kommunikationsmaßnahmen, die über Mediendienstanbieter oder Online-Plattformen beauftragt wurden, darunter beispielsweise Stellenanzeigen, digitale Werbung und Kampagnen.
Die nachstehende Tabelle enthält die gesetzlich geforderten Angaben.

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