Berichte der DAkkS

Die DAkkS erstellt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich einen Bericht zum Unternehmen. Als nicht börsennotiertes Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befindet, wendet die DAkkS den Public Corporate Governance Kodex des Bundes an und veröffentlicht hierüber einen jährlichen Bericht.

Public Corporate Governance Kodex

Die Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung bilden die Basis für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform. Die Beteiligungsverwaltung des Bundes ist dezentral organisiert und wird aufgabenbezogen vom jeweils fachlich zuständigen Bundesministerium wahrgenommen. Die Grundsätze sorgen dafür, dass die einzelnen Bundesressorts diese Aufgaben einheitlich wahrnehmen. Das Bundesministerium der Finanzen ist federführend für dieses Regelwerk zuständig.

Public-Corporate-Governance-Berichte der DAkkS

Die DAkkS ist ein nicht börsennotiertes Unternehmen im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand und wendet daher den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) an. Die Pflicht zur Beachtung des PCGK sowie die daraus abgeleiteten Berichterstattungspflichten sind im Gesellschaftsvertrag der DAkkS verankert.

Kontakt

Photo Helmar Lehmann

Helmar Lehmann

Abteilungsleiter Zentraler Service

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