Die DAkkS hat einen Beirat als Beratungsgremium sowie zur Kontrolle der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eingesetzt, der ausgewogen aus Vertretern der interessierten Kreisen besetzt ist.
Aufgaben des Beirates
Der Beirat berät und unterstützt die DAkkS in Fragen der Akkreditierung. Um die Objektivität und Unparteilichkeit der DAkkS nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17011 (Abschnitt 4.4) sicherzustellen, trägt der Beirat dafür Sorge, dass
sich die interessierten Kreise unter Wahrung der Ausgewogenheit effektiv beteiligen,
die Tätigkeiten der DAkkS unparteilich und nicht diskriminierend ausgeführt werden,
das gesamte Personal, der Akkreditierungsausschuss sowie alle Gremien der DAkkS objektiv und frei von unzulässigen ökonomischen, finanziellen und anderen Zwängen handeln, die die Unparteilichkeit gefährden können,
ein Informationsaustausch für interessierte Kreise möglich ist.
Zudem nimmt der Beirat zum jährlichen Bericht der Geschäftsführung der DAkkS zur Wahrung der Unparteilichkeit Stellung.