Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und Aufgaben für die Begutachtungstätigkeit sowie alles Wissenswerte zur Bewerbung.
Begutachterin / Begutachter werden
Kompetenzbestätigung von Konformitätsbewertungsstellen erfordert Kompetenz und Fachwissen. Denn das Ergebnis der fachlichen Bewertung bei einer Begutachtung entscheidet darüber, ob eine Akkreditierung ausgesprochen werden kann. Haben Sie Interesse, bei Begutachtungen Ihre Expertise auf Honorarbasis bei der DAkkS einzubringen? Hier erfahren Sie mehr.
Das zeichnet unsere Begutachtenden aus
Die Begutachtenden der DAkkS verfügen über eine hohe Fach- und Normenkompetenz in ihren Fachgebieten. Sie überprüfen im Akkreditierungsverfahren sowohl die systemische als auch die fachliche Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen wie Laboratorien, Inspektionsstellen und Zertifizierungsstellen. Durch die regelmäßige Teilnahme an DAkkS-Weiterbildungen verfügen sie über aktuelles Wissen zu akkreditierungsrelevanten Themen und stehen im ständigen Erfahrungsaustausch mit anderen Begutachtenden der DAkkS.
Ihre Kompetenz ist gefragt: Einstiegsmöglichkeiten
Es gibt mehrere Wege, Ihre Kompetenzen bei der DAkkS einzubringen:
- Als Begutachterin oder Begutachter beurteilen Sie hauptsächlich die fachspezifischen Teile der Konformitätsbewertungen einer Stelle auf Grundlage der jeweils anzuwendenden Akkreditierungsnorm.
- Als Fachexpertin oder Fachexperte bringen Sie spezielles Fachwissen oder Sachkenntnis im Hinblick auf den zu begutachtenden Akkreditierungsbereich ein.
Anforderungen im Überblick
Fachexpertin / Fachexperte |
Fachbegutachterin / Fachbegutachter |
|
Fachkenntnisse im Geltungsbereich |
✔️ | ✔️ |
Grundschulung obligatorisch |
➖ | ✔️ |
Kenntnisse der Akkreditierungsnorm |
➖ | ✔️ |
Hospitation oder drei Einsätze als Fachexpertin / Fachexperte in einem Verfahren erforderlich |
➖ | ✔️ |
Jährliche Weiterbildungspflicht |
✔️ | ✔️ |
Jährliche Teilnahme an Fortbildungen der DAkkS erforderlich |
➖ | ✔️ |
Begutachtung im Team |
✔️ | ✔️ |
Begutachtung alleine möglich |
➖ | ✔️ |
Honorar (festgelegt in der Gebührenverordnung AkkStelleGebV) |
95 €/Stunde |
120 €/Stunde |