Schritt 5: Einstufung

Schritt 5: Einstufung Begutachtende bei der DAkkS

Als Fachexpertin / Fachexperte eröffnet sich die Perspektive als Fachbegutachterin / Fachbegutachter benannt zu werden.

Tätigkeit als Fachbegutachterin / Fachbegutachter

Als Fachexpertin oder Fachexperte eröffnet sich die Perspektive als Fachbegutachterin / Fachbegutachter benannt zu werden.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Teilnahme an einer Grundschulung gemäß der beantragten Akkreditierungsnorm(en)
  • mindestens drei Einsätze als Fachexpertin / Fachexperte

Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen erfolgt die Einstufung als Fachbegutachter / Fachbegutachterin.

Mit der Einstufung als Fachbegutachter / Fachbegutachterin gehen Sie die Verpflichtung ein, an den jährlichen kostenpflichtigen Weiterbildungen der DAkkS für die Begutachtenden teilzunehmen.

Gut zu wissen

Die Honorierung der Tätigkeit im Auftrag der DAkkS erfolgt nach der gültigen Akkreditierungsstellengebührenverordnung. In diesem finden Sie auch Hinweise zur Berücksichtigung der Reisekosten, welche sich am Bundesreisekostengesetz orientieren.

Zur Gebühren­verordnung der Akkreditierungsstelle

Ihre Ansprechpartnerinnen

Photo Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de

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Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de