Schritt 5: Einstufung
Schritt 5: Einstufung Begutachtende bei der DAkkS
Als Fachexpertin / Fachexperte eröffnet sich die Perspektive als Fachbegutachterin / Fachbegutachter benannt zu werden.
Tätigkeit als Fachbegutachterin / Fachbegutachter
Als Fachexpertin oder Fachexperte eröffnet sich die Perspektive als Fachbegutachterin / Fachbegutachter benannt zu werden.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Teilnahme an einer Grundschulung gemäß der beantragten Akkreditierungsnorm(en)
- mindestens drei Einsätze als Fachexpertin / Fachexperte
Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen erfolgt die Einstufung als Fachbegutachter / Fachbegutachterin.
Mit der Einstufung als Fachbegutachter / Fachbegutachterin gehen Sie die Verpflichtung ein, an den jährlichen kostenpflichtigen Weiterbildungen der DAkkS für die Begutachtenden teilzunehmen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil
Leiterin Begutachtermanagement
T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de
Julia Ziehfreund
Servicebereich Begutachtermanagement
T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de