Schritt 4: Benennung
Schritt 4: Benennung zur Fachexpertin oder zum Fachexperten Begutachtende bei der DAkkS
Die grundsätzliche Entscheidung für die Zusammenarbeit ist getroffen. Der Weg zur Benennung ist geebnet.
Benennung als Fachexpertin oder Fachexperte
Nach der positiven fachlichen Rückmeldung zu Ihrem Antrag werden Sie als Fachexpertin / Fachexperte benannt.
Sie erhalten gemeinsam mit dem Benennungsschreiben eine Übersicht zu Ihrem fachlichen Geltungsbereich sowie die Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung
Die Grundlage für Ihre Tätigkeit ist die unterzeichnete Rahmenvereinbarung zwischen Ihnen und der DAkkS. In dieser sind die Eckpunkte der Zusammenarbeit festgeschrieben.
Erst wenn die unterzeichnete Rahmenvereinbarung im Original unserem Begutachtermanagement vorliegt, kann eine Beauftragung erfolgen und die Begutachtungstätigkeit durch Sie aufgenommen werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil
Leiterin Begutachtermanagement
T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de
Julia Ziehfreund
Servicebereich Begutachtermanagement
T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de