Vom Antrag bis zur Benennung Schritte im Überblick

Die Begutachtungstätigkeit in den Konformitätsbewertungsstellen führen Fachleute durch, die über fundiertes Wissen und Erfahrungen in einem ausgewählten Fachbereich und über Kenntnisse im Qualitätswesen verfügen.

Begutachterin oder Begutachter werden – wie geht das konkret?

Wer als Begutachterin oder Begutachter für die DAkkS tätig sein möchte, muss formal anerkannt werden. Hier erklären wir den Prozess Schritt für Schritt. Klicken Sie dazu auf das entsprechende Symbol und erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

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Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil

Leiterin Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de

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Julia Ziehfreund

Servicebereich Begutachtermanagement

T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de

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