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Vom Antrag bis zur Benennung Schritte im Überblick
Die Begutachtungstätigkeit in den Konformitätsbewertungsstellen führen Fachleute durch, die über fundiertes Wissen und Erfahrungen in einem ausgewählten Fachbereich und über Kenntnisse im Qualitätswesen verfügen.
Begutachterin oder Begutachter werden – wie geht das konkret?
Wer als Begutachterin oder Begutachter für die DAkkS tätig sein möchte, muss formal anerkannt werden. Hier erklären wir den Prozess Schritt für Schritt. Klicken Sie dazu auf das entsprechende Symbol und erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Dipl.-Min. Barbara Pflugbeil
Leiterin Begutachtermanagement
T: +49 (0) 30 670591-364
E: begutachter@dakks.de
Julia Ziehfreund
Servicebereich Begutachtermanagement
T: +49 (0) 30 670591-365
E: begutachter@dakks.de