Begutachter bei der DAkkS
Die DAkkS setzt in derzeit insgesamt 26 Fachbereichen Begutachtende ein. Dazu gehören nicht nur Mitarbeiter der DAkkS, sondern auch externe Begutachter und Fachexperten aus Behörden, privaten und öffentlichen Institutionen. Auf dieser Seite erhalten Sie relevante Informationen und Materialien, die Sie für Ihre Arbeit als Begutachtender im Auftrag der DAkkS benötigen.
Dokumente für Begutachter
Für Ihre Tätigkeit als Begutachter bei der DAkkS finden Sie hier alle grundlegend notwendigen Unterlagen, beispielsweise die Richtlinien oder die Formblätter zur Dokumentation von Begutachtungen.
Aufrechterhaltung Ihrer Begutachterbenennung
Alle fünf Jahre werden Sie als Begutachter und Fachexperte vom Begutachtermanagement aufgefordert, über Ihre aktuellen fachlichen Kompetenzen Auskunft zu geben. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass sowohl Ihre Qualifikation als auch Ihr Benennungsumfang auch weiterhin den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Im Rahmen einer Leistungsbeurteilung fließen neben der formellen Prüfung Ihrer Unterlagen auch die Ergebnisse des Begutachtungsmonitoring ein. Außerdem weisen Sie jährlich die Teilnahme an DAkkS-Schulungen und fachspezifischen Veranstaltungen nach. Hier behält sich die DAkkS eine anlassbezogene Überprüfung vor.
Erweiterung Ihrer Begutachterbenennung
Sie bauen Ihre fachliche Kompetenz als Begutachter oder Fachexperte aus und möchten Ihren Benennungsumfang entsprechend erweitern? Reichen Sie dazu den Antrag auf Erweiterung Ihres Scopes zusammen mit den dazugehörigen Scope beim Begutachtermanagement der DAkkS ein. Eine Erweiterung Ihres Benennungsumfangs ist jederzeit innerhalb des fünfjährigen Benennungszeitraums möglich.
Antrag auf Erweiterung des Benennungsumfangs
Link zum AntragFachspezifische Fragebögen
Die passenden fachspezifischen Fragebögen finden Sie über die Dokumentensuche. Klicken Sie in der Filtersuche auf die Dokumentenart "Bewerbungsdokumente" und wählen Sie Ihre entprechenden Arbeitsgebiete aus.