Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) Akkreditierungen im Bereich AZAV

Im Bereich Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV) hat die DAkkS die Aufgabe, Zertifizierungsstellen - sogenannte Fachkundige Stellen (FKS) - zu akkreditieren. Damit sind die Zertifizierungsstellen befähigt Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung zuzulassen. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen  zum Thema.

Zertifizierungen gemäß AZAV

Bildungsträger können für Bildungsangebote für Personen eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten. Voraussetzungen dafür sind

  • eine Trägerzulassung (siehe § 178 SGB III)
  • eine Maßnahmezulassung (siehe § 179 SGB III) für die individuellen Maßnahmen.

Beide Zulassungen werden von den durch die DAkkS akkreditierten Fachkundigen Stellen (FKS) angeboten.

Eine Übersicht aller momentan zugelassenen Fachkundigen Stellen finden Sie über eine Abfrage in der Datenbank der akkreditierten Stellen. Geben Sie dazu als Art der Konformitätsbewertung "Zertifizierungsstelle für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen" an, starten die Suche und filtern das Ergebnis entsprechend nach dem Bereich "Arbeitsförderung (AZAV)/ Berufliche Weiterbildung".

LINK zur Datenbank akkreditierter Stellen

Bildungsträger, die eine Träger- und Maßnahmezulassung brauchen, können sich für eine FKS frei entscheiden – auch unabhängig vom Bundesland, in dem sie tätig werden möchten. Die DAkkS empfiehlt, sich zuvor auf der jeweiligen Homepage der FKS über den allgemeinen Ablauf der Zulassung zu erkundigen. Die FKS halten in der Regel umfangreiche Informationen zum Ablauf eines Zulassungsprozesses für Interessierte bereit. Sofern diese nicht auf der Homepage veröffentlich sind, können diese bei der fachkundigen Stelle angefragt werden.

Anforderungen der Trägerzulassung und Maßnahmezulassung

Bildungsträgern, die eine Träger- und Maßnahmezulassung anstreben, empfiehlt die DAkkS, sich einen Überblick zu deren Anforderungen zu verschaffen. Relevante Informationen geben die folgenden Dokumente:

  • SGB III (hier v.a. § 45, §§ 176 ff. SGBIII)
  • AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung)
  • Empfehlungen des Beirats gem. § 182 SGB III

Weitere Informationen

Gesetze, Merkblätter und Hinweise

Hinweise der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der DAkkS

Ihr Kontakt

Susann Klawikowski

Fachbereichsleiterin FB 4.5 Sozial- und Bildungswesen | AZAV | Arbeitssicherheit | PSA | Sorgfaltspflichten

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