Digitales Akkreditierungssymbol beantragen Schritte im Überblick

Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das digitale Akkreditierungssymbol beantragen können – von der Antragstellung über die Registrierung bis zur Auslieferung und Nutzung. Klicken Sie auf die jeweiligen nummerierten Icons, um die einzelnen Schritte des Beantragungsprozesses kennenzulernen.

Grundlegende Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für die Antragstellung?

Voraussetzung für den Beantragungsprozess ist, dass die juristische Person eine gültige Akkreditierung besitzt.

Wie bereite ich mich auf die Antragstellung vor?

Benennen Sie einen internen fachlichen Ansprechpartner für das digitale Akkreditierungssymbol, vorzugsweise aus der IT-Abteilung oder der Führungsebene.

Richten Sie ein Funktionspostfach für die Korrespondenz zum digitalen Akkreditierungssymbol und zum Erhalt des technischen Schlüsselmaterials für das digitale Akkreditierungssymbol ein.

Legen Sie eine SMS-fähige Telefonnummer fest. Sie benötigen diese im Verlauf des Antragsprozesses, um die PINs für Ihr digitales Akkreditierungssymbol zu erhalten.

Stellen Sie Ihrer IT-Abteilung und ggf. Ihrem Softwaredienstleister einer Signaturerstellungs- und -prüfeinheit die technische Dokumentation zur Verwendung und Überprüfung des digitalen Akkreditierungssymbols zur Verfügung:

Zum Dokument

Welche Dokumente sind für die Antragstellung wichtig?

Das Merkblatt zur Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols (M -17011_Anhang 3)

Link zum Merkblatt

Der Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols

Link zum Antrag

Das Autorisierungsdokument, das Ihnen die DAkkS per Post zusendet (nach Antragstellung oder bei Versand eines Bescheids)

Was kostet die Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols?

Je ausgestellter Gesamturkunde (Akkreditierungstätigkeit) fallen beim Vertrauensdiensteanbieter (D-Trust) jährliche Auslagen in Höhe von 469 EUR zzgl. MwSt. pro elektronischem Siegel für die Verwaltung der digitalen Identität der KBS an. Diese Kosten werden der akkreditierten Stelle bei der Gebührenabrechnung berechnet und als Auslage dargestellt. Eine Teilurkunde gehört zur Gesamturkunde und löst keine weiteren Kosten aus.

Zusätzlich entstehen Verwaltungskosten für die Antragsbearbeitung bei der DAkkS. Grundlage für die Berechnung dieser weiteren Gebühren ist die Gebührenverordnung (AkkStelleGebV).

Weitere Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite:

Zu den FAQ

Begriffserklärungen

Glossar zum digitalen Akkreditierungssymbol

Digitales Akkreditierungssymbol: Das digitale Akkreditierungssymbol ist das digitale Pendant zum bekannten Akkreditierungssymbol mit dem Zusatz, dass es technisch auf Integrität und Authentizität prüfbar ist.

Elektronisches Siegel: Das elektronische Siegel ist eine Art digitaler Firmenstempel. Das elektronische Siegel, das hier verwendet wird, ist in Art. 3 Abs. 30 der eIDAS Verordnung (EU) Nr. 910/2014 definiert und erfüllt die dafür geltenden Anforderungen gemäß eIDAS VO. Damit bietet es eine europaweit rechtssichere und einheitliche Nutzung. Es bietet einen technisch sicheren Herkunftsnachweis (Authentizitätsschutz für eine juristische Person) und einen Integritätsschutz (Schutz vor unbemerkter Veränderung) der Daten und Informationen, die von der juristischen Person signiert worden sind. Im Fall des digitalen Akkreditierungssymbols sind dies die Informationen der eAttestation.

Siegelzertifikat: Das Siegelzertifikat ist die technische Datei, die den Inhalt für das digitale Akkreditierungssymbol trägt (z. B. maschinenlesbare Akkreditierungsnummer, Name der juristischen Person der KBS).

eAttestation: Die eAttestation ist eine digitale Bestätigung (engl. attestation), die mit dem digitalen Akkreditierungssymbol versehen wurde.

Vertrauensdiensteanbieter: Ein Vertrauensdiensteanbieter ist – vereinfacht gesagt – ein Notar für das Internet. Durch diesen Vertrauensdiensteanbieter werden Identitäten von Personen, Unternehmen oder Objekten im Internet beglaubigt. Dafür werden digitale Zertifikate als Identitätsausweise in der Online-Welt eingesetzt.

D-Trust GmbH: Die D-Trust GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei-Gruppe und ein nach der eIDAS VO (EU) Nr. 910/2014 qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter.

Certificate Service Manager (CSM): Der Certificate Service Manager ist das Webportal der D-Trust GmbH zur technischen Beantragung, Herausgabe und Verwaltung der Siegelzertifikate in der PKI für die Umsetzung des digitalen Akkreditierungssymbols.

Fachlicher Ansprechpartner: Der fachliche Ansprechpartner ist eine von der akkreditierten Stelle benannte Person, die im CSM als „Antragsteller“ hinterlegt ist. Diese beantragt und erhält das Siegelzertifikat an die angegebene E-Mail-Adresse sowie die PIN für das Siegelzertifikat auf die angegebene SMS-fähige Nummer.

Public Key Infrastruktur (PKI): Die Public Key Infrastruktur ist die technische Grundlage zur Herausgabe, Verwaltung und für die Funktion des digitalen Akkreditierungssymbols. Eine Public-Key-Infrastruktur ist ein technisches Verschlüsselungsverfahren zur Absicherung digitaler Identitäten und Dokumente (zwei Schlüssel: ein öffentlicher, ein privater).

Sie haben noch Fragen?

In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum digitalen Akkreditierungssymbol.

Hier geht es zu den FAQ

 

Die Antragstellung im Schritt-für-Schritt-Tutorial

Zusätzlich zu den Erläuterungen zur Beantragung des digitalen Akkreditierungssymbols auf unserer Webseite finden Sie auf unserem YouTube-Kanal eine Videoreihe, die Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess begleitet.

Zu den Tutorials auf YouTube

 

Kontakt

DAkkS-Support

Digitales Akkreditierungssymbol

Es gibt noch offene Fragen? Bitte wenden Sie sich ausschließlich per E-Mail an unser Support-Team.

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