DIN EN ISO/IEC 17024

SGU-Personal: Prüfungen nur mit DAkkS-Akkreditierung

Personenzertifizierung
Fachmeldung,

SGU-Prüfungen nach den sogenannten SCC-Dokumenten 017 und 018 dürfen seit 1. Januar 2015 nur noch von akkreditierten Personenzertifizierungsstellen abgenommen werden. Gleiches gilt für das Ausstellen von Zertifikaten mit SCC-Logo. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hin.

SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) ist ein zertifizierbares Arbeitsschutzmanagementsystem. Es wurde in der Petrochemie für Firmen entwickelt, die als Subunternehmer – sogenannte Kontraktoren – arbeiten wollen. Es vereinigt Aspekte aus (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU). Für eine SCC- bzw. SCP-Systemzertifizierung müssen operativ arbeitende Führungskräfte und Mitarbeiter eine anerkannte SGU-Prüfung bestehen.

Dafür ist mit Beginn des neuen Jahres eine wichtige Übergangsfrist abgelaufen: Denn nach einer Ausnahmeregelung durften bis zum 31.12.2014 auch vier nicht akkreditierte Berufsgenossenschaften SGU-Prüfungen nach Dokument 017 bzw. 018 abnehmen und Zertifikate mit SCC-Logo ausstellen.

Inzwischen hat die DGUV Test – SCC-Personenzertifizierungsstelle in Sankt-Augustin diese Aufgabe von den Berufsgenossenschaften übernommen. Die DGUV Test ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 als Personenzertifizierungsstelle bei der DAkkS akkreditiert (Registrierungsnummer D-ZP-17009-02-00).

Zertifikate der BG BAU, BG ETEM, BG Verkehr und der VBG, die bis zum 31.12.2014 ausgestellt wurden, behalten jedoch ihre Gültigkeit. Da die erteilten SGU-Personalzertifizierungen generell für 10 Jahre gelten, bestehen auch die Zertifikate der vier Berufsgenossenschaften bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum fort – also teilweise bis Dezember 2024.

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