Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17065

Produktzertifizierung bleibt unparteilich

43. Hauptversammlung der EA am 22. und 23. Mai 2019
Fachmeldung,

Im Zuge ihrer 43. Hauptversammlung am 22. und 23. Mai in Rom stellte sich die Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA), der Zusammenschluss der Akkreditierungsstellen in Europa, klar hinter die vorhandenen Regelungen über die Unparteilichkeit von Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen. Per Resolution wandte sich EA gegen die kürzlich veröffentlichte Auffassung von ISO CASCO, wonach auch Hersteller unter dem gleichen Dach Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17065 betreiben dürften.

„Im Rahmen der DIN EN ISO/IEC 17000 ist die Konformitätsbewertung einer Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 klar als Drittparteienbewertung definiert. Die von ISO CASCO getroffene Auslegung ist daher mehr als verwunderlich. Aus diesem Grund begrüßen und bekräftigen wir den klaren Widerspruch der EA-Vollversammlung gegen diese Sichtweise. Damit bleibt Produktzertifizierung auch in Zukunft eine unparteiliche Dienstleistung“, so Dr.-Ing. Stephan Finke, Geschäftsführer der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Die EA reagiert mit ihrem Beschluss EA Resolution 2019 (43) 27 auf die Antwort der ISO CASCO in Bezug auf die CASCO „clarification request“ (Bitte um Klarstellung) vom 7. Dezember 2018) zur DIN EN ISO/IEC 17065:2012, Abschnitt 4.2.6 „Anforderungen an Unparteilichkeit“. Im Zuge der Resolution beauftragte die EA-Vollversammlung EA-Exekutivsekretär Dr. Andreas Steinhorst, ihre Sichtweise in Gesprächen mit dem International Accreditation Forum (IAF) zu erörtern. Damit soll auch international zukünftig eine unparteiliche Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17065 erhalten bleiben.

Die EA-Resolution 2019 (43) 27 im Wortlaut

"EA widerspricht der Antwort von ISO CASCO in Bezug auf den CASCO „clarification request“ (Bitte um Klarstellung; 7. Dezember 2018) zur ISO/IEC 17065:2012, Abschnitt 4.2.6 „Anforderungen an Unparteilichkeit“.

EA und ihre Mitglieder werden die Antwort von ISO CASCO auf die Bitte um Klarstellung nicht berücksichtigen.

Die EA General Assembly bittet den EA Generalsekretär, unterstützt durch den Vorsitzenden des EA CC (Certification Committee), sich an IAF zu wenden, um diesen Vorgang zu besprechen, in Übereinstimmung mit dem Beschluss IAF/ILAC JGA (16) (Neu Delhi, Beschluss Nr. 2 – Absichtserklärung)".

DAkkS-Pressestelle

Kontakt

T: +49 (0) 30 670591-954

Zurück

Nach oben