Neues Regeldokument für Inspektionsstellen veröffentlicht
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die neue „Regel zur Akkreditierung von Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012“ (R-17020) auf ihrer Webseite veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Die Regel konkretisiert für die Verwaltungspraxis der DAkkS die Inspektionsstellen-Norm an den erforderlichen Stellen. Die Regel durchlief zuvor ein öffentliches Konsultationsverfahren.
Die DIN EN ISO/IEC 17020:2012 legt die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Inspektionsstellen fest und dient als zentrale Grundlage für deren Akkreditierung. Ergänzend zur DAkkS-Regel R-17011 und sofern dies für Inspektionsstellen erforderlich ist, präzisiert die neue Regel zudem die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018.
Wichtig zu wissen: Die Festlegungen der neuen Regel bauen unmittelbar auf dem Text der Norm auf. Die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen. Die Norm selbst ist ein urheberrechtlich geschütztes Dokument, das über DIN Media (vormals Beuth Verlag) erworben werden kann.
Was ändert sich durch die Regel R-17020?
Die neue Regel R-17020 bringt keine inhaltlichen Änderungen in der Akkreditierungspraxis mit sich, sondern nimmt notwendige Konkretisierungen vor. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Inspektionsstellen ist die Norm selbst.
Anforderungen internationaler Regeln der Organisationen European co-operation for Accreditation (EA) und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) zur Akkreditierung von Inspektionsstellen, die bisher Bestandteil horizontaler Regeln der DAkkS waren, wurden in die neue Regel R-17020 übernommen. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben des Dokuments EA-2/15 M zur Akkreditierung flexibler Geltungsbereiche.
Link zum EA-Dokument EA-2/15 M
Die Kategorien zur Flexibilisierung des Geltungsbereichs der Akkreditierung werden mit A, B und C bezeichnet und bauen hierarchisch aufeinander auf. An den Bezeichnungen der Kategorien ist erkennbar, dass diese eine vergleichbare Darstellung in allen Akkreditierungsaktivitäten der DAkkS gewährleisten. Die sukzessive Einführung der Kategorien zur Flexibilisierung ist im Bereich Inspektionsstellen ab Anfang 2025 vorgesehen. Über weitere Details zur Einführung und zu sektoralen Festlegungen informiert die DAkkS zu gegebener Zeit auf ihrer Internetseite.
Das DAkkS-Regelwerk
Mit der Regel R-17020 stellt die DAkkS den nächsten wesentlichen Baustein ihres Regelkonzepts vor. Weitere Regeln zu den Basisnormen der verschiedenen Konformitätsbewertungstätigkeiten sind in Vorbereitung. Auch für diese Regelentwürfe sind Konsultationen vorgesehen, um den interessierten Kreisen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu bieten.