Neues Merkblatt zum Prozess zur Programmbegutachtung im Akkreditierungsverfahren
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat ein neues Merkblatt zum Programmprüfungsverfahren im Rahmen der Begutachtung von Konformitätsbewertungsprogrammen veröffentlicht.
Die Prüfung neuer Programme erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens der jeweiligen Konformitätsbewertungsstelle (KBS). Vorgelagerte Programmprüfungen können in komplexen Verfahren auf Antrag weiterhin vorgenommen werden. Keine Antragsberechtigung besteht für private Programmeigner ohne gesetzliche Grundlage für eine Antragstellung bei der DAkkS.
Programmbegutachtung von Programmen privater Programmeigner
Programmeigner, die keine Konformitätsbewertungsstellen sind, haben grundsätzlich kein Antragsrecht. Besteht allerdings eine gesonderte gesetzliche Grundlage für ein Antragsrecht, nimmt die DAkkS Anträge entgegen.
Programmbegutachtung von Konformitätsbewertungsstellen
Eine Programmbegutachtung wird zukünftig ausschließlich als Teil der Bearbeitung des Akkreditierungsverfahrens einer KBS durchgeführt.
Das „Merkblatt 17011 Anhang 2“ enthält ausführliche Erläuterungen zur Prüfung der Akkreditierungsfähigkeit privater Konformitätsbewertungsprogramme.
Programmbegutachtung bei Bestandsprogrammen
Die Änderungen und Überwachung von Bestandsprogrammen erfolgen unverändert auf Anlass im laufenden Akkreditierungsverfahren.
Programmbegutachtung von KBS-eigenen Programmen
Bei sehr komplexen Programmen und neuen Technologien kann auf Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle eine vorgezogene Programmprüfung beantragt werden. Insbesondere wenn weitere Behörden zu involvieren sind, ist dieses Vorgehen sinnvoll. Hierzu ist zunächst eine Anfrage an den Servicebereich AS 4 zu stellen. Die DAkkS entscheidet, ob eine vorgelagerte Programmprüfung in diesem Fall notwendig ist.
Melden Sie sich hier zur Informationsveranstaltung am 24. Juni 2026 an und erfahren Sie mehr über Programmprüfung und den Prozess der Programmbegutachtung:
DAkkS-Informationsveranstaltung - Programmprüfung / Produktentwicklung
Kontakt
Dr. Ilona M. Pawlowska-Kurzweg, LL.M.
Servicebereichsleiterin
Programmprüfung | Produktentwicklung