Prüflaboratorien und medizinischen Laboratorien

Neue Regel zur Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs veröffentlicht

Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat
Fachmeldung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle hat ihre Regel zur Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Prüflaboratorien und medizinischen Laboratorien (71 SD 0 002) in der Revision 2.0 vom 26. April 2012 auf der DAkkS-Website veröffentlicht. Die Regel wurde im März durch den Akkreditierungsbeirat bestätigt.

Im Unterschied zur Vorgängerversion werden nun alle für das Dokument relevanten Begriffe definiert. Es wird deutlich dargestellt, welche drei Säulen einen Prüfbereich definieren. In einem Prüfbereich kann ein akkreditiertes Laboratorium flexibel agieren. Bei der Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs werden nun drei Kategorien unterschieden. Beispiele zur Darstellung der Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs auf der Akkreditierungsurkunde werden nicht aufgeführt. Den DAkkS-Sektorkomitees obliegt nun die Aufgabe, entsprechende Vorgaben für ihre Zuständigkeitsbereiche zu erarbeiten.

Im Normalfall ist der Geltungsbereich der Akkreditierung eines Prüflaboratoriums oder medizinischen Laboratoriums durch eine exakte Auflistung der Prüf- bzw. Untersuchungsmethoden genau spezifiziert. Eine Akkreditierung mit flexiblem Geltungsbereich gestattet es dem jeweiligen Laboratorium, Prüf- bzw. Untersuchungsmethoden innerhalb klar festgelegter Grenzen in den akkreditierten Bereich aufzunehmen.

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