Deponieverordnung

Neue Prüfverfahrensliste für Akkreditierungen im Abfallbereich veröffentlicht

Vollständige Auflistung der zu akkreditierenden Prüfverfahren
Fachmeldung,

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hat eine neue Prüfverfahrensliste für Akkreditierungen im Abfallbereich veröffentlicht. Die Liste steht ab sofort zum Download bereit. Sie soll die Beantragung von Untersuchungen von Abfällen zur Ablagerung nach Anhang 4 der Deponieverordnung (DepV) vereinfachen.

Bei Akkreditierungsverfahren in diesem Bereich wird seit einigen Jahren das Fachmodul Abfall (FMA) der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) als zusätzliche Anforderung aufgenommen. Denn den Bundesländern dient eine Akkreditierungen als Grundlage für die Zulassung oder Notifizierung von Laboren, die in den Gebieten Klärschlamm, Altholz oder Altöl tätig sind.

Dieses LAGA-Fachmodul bezieht sich im Untersuchungsbereich 5 auf den „Abfall zur Ablagerung“ und damit auf einen Bereich, der bundeseinheitlich durch die aktuelle Deponieverordnung geregelt wird. Die Verordnung sieht allerdings keine Zulassung der Prüflabore vor, sondern fordert in den §§ 6, 8 und 23 DepV ausschließlich die Akkreditierung der genannten Verfahren. Die aktuell geltende Prüfverfahrensliste der Deponieverordnung (Anhang 4) ist jedoch nicht identisch mit dem Untersuchungsbereich 5 des Fachmoduls. Dies führt dazu, dass nach FMA akkreditierte Laboratorien in den Abfallanalysen die falschen Untersuchungsverfahren anwenden und die entsprechend deklarierten Abfälle von den Deponiebetreibern abgelehnt werden.

Die DAkkS musste daher in der Vergangenheit häufig in Streitfällen vermitteln und die Sachlage im Einzelfall klären. Die Deponiebetreiber oder die Abfallerzeuger erwarten als Kunden einer in diesem Bereich akkreditierten Stelle, dass die nach Deponieverordnung geforderten Analysemethoden angewandt werden und sich auch auf der Akkreditierungsurkunden wiederfinden lassen.

Die nun von der DAkkS veröffentlichte vollständige Auflistung der zu akkreditierenden Prüfverfahren (72 FB 005.31) entspricht den Anforderungen der Deponieverordnung und erleichtert im Akkreditierungsverfahren die Beantragung des gewünschten Prüfbereichs.

Dr. Sebastian Kitzig

Fachbereichsleiter FB 4.3 Umwelt | Boden | Abfall | Recycling | Innere Sicherheit | Explosivstoffe

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