Jahresmeldung: Frist endet Ende März
Am 31. März 2024 endet für akkreditierte Stellen die Frist zur Abgabe der für alle Konformitätsbewertungsarten erforderlichen Jahresmeldung für das Jahr 2023. Alle Stellen, die ihre Meldung bislang nicht an die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) übermittelt haben, sollten dies zeitnah nachholen.
Die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018 verlangen von den Akkreditierungsstellen eine risikobasierte Planung der einzelnen Begutachtungen akkreditierter Stellen und des gesamten Akkreditierungszyklus. Dies erfordert eine regelmäßige Abfrage grundlegender Informationen und Daten, um bei der Begutachtungsplanung die akkreditierten Tätigkeiten, die Komplexität der Konformitätsbewertungsstelle und insbesondere deren Stabilität und Reifegrad zu berücksichtigen.
Um zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch Nachforderungen zu vermeiden, sollte die jährliche Datenabfrage immer bis zum Ende des ersten Quartals beim zuständigen Verfahrensmanagement der DAkkS eingereicht werden. Entsprechende Vorlagen können von der Homepage heruntergeladen werden. Die DAkkS bedankt sich bei allen akkreditierten Stellen, die ihre Jahresmeldung bereits abgegeben haben.
Jahresmeldung: Links zu den Vorlagen
Jahresmeldungen: Übersicht (FO-JM_Übersicht)
Jährliche Datenabfrage Anbieter von Eignungsprüfungen (FO-JM_EP)
Jährliche Datenabfrage Biobanken (FO-JM_BB)
Jährliche Datenabfrage Hersteller von Referenzmaterialien (FO-JM_RM)
Jährliche Datenabfrage Inspektionsstellen (FO-JM_IS)
Jährliche Datenabfrage Kalibrierlaboratorien (FO-JM_K)
Jährliche Datenabfrage Medizinische Laboratorien (FO-JM_ML)
Jährliche Datenabfrage Prüflaboratorien (FO-JM_PL)
Jährliche Datenabfrage Verifizierungsstellen (FO-JM_VS)
Jährliche Datenabfrage Zertifizierungsstellen für Managementsysteme (FO-JM_ZM)
Jährliche Datenabfrage Zertifizierungsstellen für Personen (FO-JM_ZP)
Jährliche Datenabfrage Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen (FO-JM_ZP)