Grenzwerte für PFAS in Kraft getreten: Akkreditierung sichert verlässliche Trinkwasseranalytik
Mit dem Inkrafttreten der neuen Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) am 12. Januar 2026 setzt Deutschland einen wichtigen Meilenstein bei der Sicherung der Trinkwasserqualität um. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat bereits frühzeitig die Voraussetzungen geschaffen, damit Trinkwasserlabore diese anspruchsvolle Anforderung fachlich kompetent und verlässlich erfüllen können.
PFAS: Persistente Stoffe mit besonderem Risikopotenzial
Bei PFAS handelt es sich um synthetische, extrem beständige Chemikalien, die sich in der Umwelt kaum abbauen und sich im menschlichen Körper anreichern können. Aufgrund ihrer Persistenz werden sie auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Vor diesem Hintergrund kommt der Begrenzung von PFAS im Trinkwasser eine besondere Bedeutung für den Gesundheits- und Umweltschutz zu.
Trinkwasserverordnung setzt europäische Vorgaben um
Die im Juni 2023 novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dient der Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 in nationales Recht. In der Fassung von 2023 wurden erstmals verbindliche Grenzwerte für PFAS festgelegt, die in zwei Stufen in Kraft treten.
Seit dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 µg/L für 20 relevante PFAS-Verbindungen (PFAS-20). Ab dem 12. Januar 2028 wird ein deutlich niedrigerer Summengrenzwert von 0,02 µg/L für vier besonders kritische Stoffe (PFAS-4) verbindlich.
Hohe Anforderungen an die analytische Bestimmung von PFAS
Der Nachweis von PFAS in diesen sehr niedrigen Konzentrationen stellt hohe Anforderungen an die chemische Analytik. Herkömmliche Untersuchungsmethoden sind hierfür nicht ausreichend. Erst vor Kurzem wurden leistungsfähige, hochsensible Analyseverfahren entwickelt, standardisiert und normiert, die eine sichere und reproduzierbare Bestimmung von PFAS im Trinkwasser ermöglichen.
Akkreditierung als Grundlage für die Trinkwasserüberwachung
Für die Zulassung von Laboren zur Untersuchung von Trinkwasser ist eine Akkreditierung als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025 erforderlich.
Unmittelbar nach Veröffentlichung der aktuellen Trinkwasserverordnung hat die DAkkS die notwendigen Voraussetzungen für die Akkreditierung der PFAS-Analytik geschaffen. Inzwischen sind deutschlandweit rund 50 Prüflabore für die PFAS-Analytik gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung akkreditiert. Damit wurde der Grundstein für die flächendeckende Umsetzung der Trinkwasserverordnung in Deutschland hinsichtlich der seit dem 12. Januar 2026 geltenden Grenzwerte für PFAS gelegt.
Beitrag der DAkkS zur sicheren Trinkwasserversorgung
Mit ihrer Akkreditierungsarbeit trägt die DAkkS maßgeblich dazu bei, dass die hohen Anforderungen an die Überwachung des Trinkwassers in Deutschland zuverlässig erfüllt werden – sowohl in der etablierten Routineüberwachung als auch mit Blick auf neue regulatorische und analytische Herausforderungen. Akkreditierung schafft Vertrauen in die Qualität der Analytik und somit in die Sicherheit des Trinkwassers als Bestandteil der kritischen Infrastruktur.