Flexible Geltungsbereiche: Urkundenanlagen vereinfacht und Prüfverfahrenslisten vereinheitlicht
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) vereinfacht die Darstellung der flexiblen Geltungsbereiche in den Urkundenlagen von akkreditierten Prüflaboratorien und vereinheitlicht die Prüfverfahrenslisten. Dieser Schritt erfolgt im Zuge der Umstellung der Kategoriebezeichnungen für flexible Geltungsbereiche, bei der die neuen Kategorien „A, B, C“ für mehr Klarheit sorgen sollen. Der Fachbereich 3.3 „Gesundheitlicher Verbraucherschutz I Veterinärmedizin“ der DAkkS hat den Anfang mit einem Pilotprojekt gemacht.
Ziel der geplanten Anpassungen ist es, bei flexiblem Geltungsbereich den Aufwand zur Erstellung von Akkreditierungsurkunden inkl. Anlagen für alle Beteiligten deutlich zu senken und die Anzahl zugehöriger erforderlicher Erweiterungsanträge deutlich zu verringern. Zentrale Vorteile dieser vereinfachten Verfahrensweisen sind reduzierte Kosten im Akkreditierungsverfahren sowie aussagekräftigere und transparentere Geltungsbereiche in den Urkundenanlagen, die eine höhere Akzeptanz und bessere Vergleichbarkeit zur Folge haben.
Die Anlage zur Akkreditierungsurkunde beschreibt in vereinfachter und übersichtlicher Form die Grenzen des flexiblen Akkreditierungsbereichs und verweist auf die detaillierte Liste der Prüfverfahren des Laboratoriums. Für die Prüfverfahrensliste werden einheitliche Vorgaben festgelegt, ein Muster wird auf der DAkkS-Webseite zur Verfügung gestellt. Das Deckblatt der Akkreditierungsurkunde bleibt unverändert.
Ausweitung des Pilotprojekts und Umstellungszeitraum
Durch das im August 2024 für die Prüflaboratorien des Fachbereichs 3.3 gestartete Projekt konnten bei der Umstellung einiger Pilotverfahren auf die verkürzte Darstellung wertvolle Erfahrungen gewonnen werden. Das Pilotprojekt wird nun auch auf andere Fachbereiche schrittweise ausgeweitet.
Zudem werden ab März im Fachbereich alle Anträge auf Erstakkreditierungen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und auf Erweiterung, die erstmalig eine Flexibilisierung umfassen, nach den neuen Vorgaben bearbeitet.
Wichtig zu wissen: Wie bereits für die laufenden Anpassungen der Kategorien flexibler Geltungsbereiche gilt auch hier, dass im Umstellungszeitraum die bisherigen Darstellungen der Urkundenanlagen gleichwertig zu den neuen sind und gültig bleiben.
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Kontakt
Barbara Tyralla
Fachbereichsleiterin FB 3.3 Gesundheitlicher Verbraucherschutz | Veterinärmedizin