Multilaterale Anerkennungsvereinbarung

DAkkS unterzeichnet ILAC MRA für Referenzmaterialhersteller

Fachmeldung,

Im Bereich der Akkreditierung von Referenzmaterialherstellern unterliegen die erteilten Akkreditierungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nun auch den multilateralen Anerkennungsvereinbarungen von EA und ILAC. Referenzmaterialien, die von akkreditierten Referenzmaterialherstellern im Geltungsbereich der Akkreditierung produziert werden, sind damit international anerkannt.

Derzeit sind 14 Referenzmaterialhersteller von der DAkkS akkreditiert. Sie können von nun an zur Kennzeichnung ihrer Zertifikate und Bescheinigungen, die sie für Referenzmaterialien herausgeben, das kombinierte ILAC-DAkkS Symbol verwenden, welches aus dem ILAC-Logo und dem DAkkS Akkreditierungssymbol besteht.

Voraussetzung zur Nutzung des kombinierten Symbols ist lediglich die Unterzeichnung einer Sub-Lizenzvereinbarung mit der DAkkS. Inhalt der Vereinbarung sind die Nutzungsregeln von ILAC für das kombinierte Symbol. Zur Nutzung des Akkreditierungssymbols sind ferner die verbindlichen Dokumente ILAC P8, EA 3/01 und die DAkkS Regel 71 SD 0 011 zu beachten.

Nutzung des ILAC-DAkkS Kombi-Symbols

Akkreditierte Referenzmaterialhersteller, die Interesse an der Nutzung des ILAC-DAkkS Kombi-Symbols haben, wenden sich an ihren zuständigen Verfahrensmanager bei der DAkkS. Nach Unterzeichnung der Sub-Lizenzvereinbarung werden die entsprechenden Bilddateien zur Verfügung gestellt. Jeder Verwendungszweck des Akkreditierungssymbols, sowohl des Kombi-Symbols als auch des DAkkS-Akkreditierungssymbols, wird vorab anhand eines entsprechenden Musters vom zuständigen Verfahrensmanager geprüft und freigegeben.

Dr. Andreas Hönnerscheid

Leiter Stabsbereich Qualitätsmanagement




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