Kennzeichnung von Offshore-Anlagen

DAkkS und WSV verstetigen die Zusammenarbeit

WSV-Mitarbeiter als Begutachter für die DAkkS tätig
Fachmeldung,

Im Juli 2021 haben die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) eine neue Verwaltungsvereinbarung zur Fortführung ihrer Zusammenarbeit unterzeichnet. Danach werden Experten der WSV als Begutachter die Akkreditierung von Klassifizierungsgesellschaften und andere Zertifizierungsstellen im Bereich der Kennzeichnung von Offshore-Anlagen begleiten und stellen damit die qualifizierte Durchführung und die erforderliche Unparteilichkeit von Fachbegutachtungen sicher.

Offshore- Windparks sind mit ihren Windenergieanlagen und Plattformen für den Schiffsverkehr in den deutschen Hoheitsgebieten und den deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) in Nord- und Ostsee ein Hindernis. Zur Vermeidung von Unfällen ist daher eine Kennzeichnung vorgeschrieben, die Kollisionen von Schiffen vorbeugen soll.

Diese Kennzeichnung umfasst Tag- und Nachtkennzeichnung durch die Aufsichtsfarbe Gelb und eine angestrahlte Beschriftung. Außerdem sollen die Anlagen Funksignale versenden, die Schiffe bei Annäherung rechtzeitig empfangen können. Die vierte Komponente ist eine lichttechnische Kennzeichnung gemäß luftfahrttechnischen Vorgaben, welche die Kennzeichnung für den Schiffsverkehr nicht stören darf.

Ob die Kennzeichnungen an Offshore-Anlagen nach allen Vorgaben umgesetzt sind, wird von Klassifizierungsgesellschaften und andere Zertifizierungsstellen kontrolliert, die auf der Grundlage der ISO/IEC 17065 akkreditiert sind. Die Akkreditierungen dieser Zertifizierungsstellen werden im Fachbereich Erneuerbare Energien der DAkkS betreut und die Fachbegutachtungen erfordern umfangreiche messtechnische und nautische Kenntnisse sowie Erfahrung mit den Erfordernissen der Kennzeichnung sich entwickelnder Windparks auf See. Um der notwendige Expertise und erforderliche Unparteilichkeit der Fachbegutachtungen zu gewährleisten, werden diese von Mitarbeitende der WSV durchgeführt.

 

WSV-Rahmenvorgaben Kennzeichnung Offshore-Anlagen

Grundsätzlich regelt die „Richtlinie Offshore-Anlagen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs“ (aktuell Version 3.1 vom 1. Juli 2021) die Sicherheit des Schiffsverkehrs. Die Vorgaben zur Kennzeichnung sind in den „WSV-Rahmenvorgaben Kennzeichnung Offshore-Anlagen“ der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (aktuell Version 3.0 vom 1. Juli 2019) enthalten. Diese Rahmenvorgaben fordern seit Inkrafttreten der Version 2.1 am 1.3.2016 eine Akkreditierung der Zertifizierungsstellen auf der Grundlage der ISO/IEC 17065.

Weitere Informationen

Maik Kadraba

Fachbereichsleiter FB 1.6 Energie und Emissionshandel

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